Steuer-Glossar - Begriffe aus der Steuer-Welt erklärt
1%-Methode
Mit der 1%-Methode werden die Kosten für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs pauschal abgerechnet. Diese betragen 1% des Kaufpreises inklusive Zubehör und Umsatzsteuer beim Kauf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mindestens 50% betrieblich genutzt wird. Damit muss kein Fahrtenbuch geführt werden, um die exakte Nutzung nachzuweisen.
Links: Steuertipps
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Unter einem Doppelbesteuerungsabkommen versteht man Verträge zwischen Staaten mit dem Ziel, dass Steuerzahlungen in den jeweiligen Ländern von den anderen anerkannt werden - damit die Steuern nicht doppelt gezahlt werden.
Link: Übersicht Doppelbesteuerungsabkommen von Deutschland (Bundesministerium für Finanzen)
Freistellungsauftrag
Mit dem sogenannten Freistellungsauftrag können Kapitaleinkünfte (z.B. Zinsen, Dividenen, Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren) bis zum gesetztlich festgelegten Freibetrag (2009: 801€ (Single) bzw. 1602€ (Verheiratete)) von der Steuer befreit werden. Es wird dann keine Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt abgeführt. Dieser kann direkt bei der Bank beantragt werden.
Lohnsteuer
Auf Einkünfte als Angestellter wird eine Steuer, die sogenannte Lohnsteuer erhoben. Diese kann bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angerechnet werden.
Links: Definition Finanzministerium, Zahlen zur Lohnsteuer 2009 [PDF, 0.1 MB]
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