Fehlerhafte Steuererklärungen von Rentnern – Geld zurück vom Finanzamt
Viele Rentner haben zu hohe oder zu geringe Einkommen angegeben. Welche Folgen durch das Finanzamt sind zu erwarten? Rentner, die ihre private Steuererklärung nicht dem Steuerberater überlassen haben sondern sie selbst ausgefüllten, haben häufig vergessen, ihre Renten- und Krankenkassenbeiträge in der vollen Höhe steuermindernd geltend zu machen.
Daher sollte der Steuerbescheid nach Möglichkeit noch einmal genau geprüft werden – unter Umständen unter Hinzuziehung eines Fachmannes. Und das, bevor eine eventuell ausgewiesene Steuerschuld beglichen wird. Denn erst gezahlte, später wieder zurückgeforderte Steuern sind einfach nur ärgerlich. Besser ist es im Falle einer zu hohen Einstufung, Widerspruch einzureichen und eine Korrektur einzufordern.
Allerdings ist auch der umgekehrte Fall nicht selten, ist aus den Finanzbehörden zu hören. Rentner verschweigen (wissentlich oder aus Unkenntnis) erhaltene Leistungen von Rentenversicherungsträgern, Lebensversicherern oder von Banken und werden daher in der Einkommensteuer zu niedrig eingestuft. Aus diesem Grund müssen die genannten Leistungsträger seit Oktober 2009 dem Finanzamt eine Mitteilung machen, wenn sie Zahlungen an Steuerpflichtige vorgenommen haben.
So einfach prüfen Sie Ihre Steuererklärung
Gehen Sie folgende Punkte durch, und Sie wissen ob Sie steuerlich richtig eingestuft wurden
- addieren Sie alle Kranken- und Pflegekassenbeiträge für das gesamte Jahresende
- prüfen Sie, ob diese auch vollständig im Steuerbescheid berücksichtigt wurden
- haben Sie Leistungen aus einer Lebensversicherung, einem Fonds oder einer Beteiligung erhalten?
- Wenn ja, sind diese in die Steuererklärung eingeflossen?
Sollte es Differenzen geben, setzen Sie sich am Besten mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Bildquelle: © Andrzej Bardyszewski – Fotolia.com
Steuererklärung 2017
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