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Stichtag Sylvester – Bis zum 31.12. können Sie noch Geld sparen

Jedes Quartalsende stellt eine wichtige Frist dar, zu der bestimmte Leistungen erbracht, Erklärungen abgegeben oder wirtschaftliche Aktivitäten ausgeführt sein müssen. Um so mehr gilt dies natürlich für das Jahresende. Wir haben stellen Ihnen die wichtigsten steuerlich relevanten Fristen vor.

Für alle Steuerpflichtigen

  • Niedrigere Steuern für Erbschaft und Schenkung: Ab 2010 sinken die Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen eines Erblassers. Vermögensübertragungen sollten daher auf eine Zeitpunkt nach dem 31.12.2009 verschoben werden.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Der Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage muss bis spätestens zum Jahresende gestellt sein.
  • Riester-Förderung: Für das Jahr 2007 muss der Antrag auf staatliche Zuwendungen gemäß der Riester-Förderung noch in diesem Jahr gestellt werden.
  • Ausgaben vorziehen bei Einkommensveränderungen: Wer jetzt schon weiß, dass er im kommenden Jahr ein wesentlich geringeres zu versteuerndes Einkommen haben wird, weil er zum Beispiel in Rente geht, sollte anstehende Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, noch in diesem Jahr tätigen.
  • Kinderbetreuungskosten: Prüfen, ob die Höchstgrenzen für steuerlich absetzbare Kinderbetreuungsaufwendungen ausgeschöpft wurden.

Für Gewerbetreibende

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungen bis zu einem Wert von 150,00 € können in voller Höhe noch in diesem Jahr abgeschrieben werden
  • Umsatzhöhe: Kleinunternehmer, die weniger als 17.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften und daher keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, sollten zum Jahresende ihre tatsächliche Umsatzhöhe ermitteln. Liegt der Jahresumsatz über der Grenze, müssen ab 2010 Umsatzsteuern berechnet, ausgewiesen, angemeldet und abgeführt werden.
  • Privat genutzter Betriebs-PKW: Wem die 1 Prozent -Regel für mehr als 50% betrieblich genutzte, aber auch privat gefahrene PKW nicht ausreicht, muss ab dem 1.1.2010 ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.

Für Immobilieneigentümer

  • Angehörige als Mieter: Wohnungen dürfen an Angehörige nicht billiger als zu 56% bzw. 75 % der üblichen Marktmiete vergeben werden. Sollte sich die marktübliche Miete in der Umgebung geändert haben, sollten die Mietverträge entsprechend angepasst werden
  • Renovierungsarbeiten: Prüfen Sie, ob Sie die Höchstgrenzen für das ablaufende Jahr für steuerlich absetzbare Renovierungs- und Instandsetzungskosten bei Mietwohnungen schon ausgeschöpft haben und verlegen Sie Leistungen gegebenenfalls in das Jahr 2010.
  • Anschaffungsnahe Aufwendungen: Sofern die Grenze von 15% der Anschaffungskosten in den ersten drei Jahren nach Anschaffung einer Immobilie überschritten werden könnten, sollten weitere Kosten für Instandsetzung oder Modernisierung in das Folgejahr verlegt werden.

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