Bilanzrecht modernisiert – spürbare Entlastung durch geringere Buchhaltungs- und Bilanzierungsaufwendungen ab 2010
Es ist ein wahres Wortungetüm: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Was sich jedoch dahinter verbirgt, kann sich durchaus sehen lassen, schafft es doch den Anschluss des verstaubten deutschen Bilanzrechts im Handelsgesetzbuch (HGB) an die internationalen Standards im betrieblichen Rechnungswesen.Ein wesentlicher Vorteil der Neuordnung ist die Deregulierung: So werden beispielsweise kleine Unternehmen (ins Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen oder GmbHs mit kleinem Geschäftsbetrieb) von den Verpflichtungen der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungsregeln befreit. Aber auch größere Kapitalgesellschaften dürfen sich auf Vereinfachungen und ein leichteres Durchkommen durch den Dschungel der Vorschriften und Regeln freuen.
Trotz dieser Annäherung an die internationalen Richtlinien für die Rechnungslegung bleibt es jedoch bei der so genannten Einheitsbilanz des HGB, wodurch die Unternehmen nicht gezwungen werden, die Strukturierung ihrer Jahresabschlüsse nach einem völlig anderen Regelwerk neu zu ordnen. Dadurch wäre derVorteil der vorgenannten Deregulierung verpufft. Es bleibt beim bekannten und bewährten Abschlussverfahren der HGB-Bilanz, wodurch das sonst vorprogrammierte Chaos in den Firmen vermieden und enorme Kosten gespart werden.
Das Statistische Bundesamt errechnete ein Einsparpotential durch das Gesetz zur Modernisierung der Bilanzrechts (BilMoG) in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro. Das Gesetz trat Ende Mai 2009 in Kraft und ist ab 2010 für alle Unternehmen in der Anwendung verpflichtend.
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