Leasingsonderzahlung mit Kilometerpauschale abgegolten
Leasingsonderzahlungen können nur dann als sofort abschreibbare Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn nicht nach der Pauschale abgerechnet wird
Dabei wird das Verhältnis der privaten Nutzung zu den beruflichen Kilometern zugrunde gelegt. Nicht einbezogen werden dürfen jedoch die Kilometer die vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte gefahren werden, wenn diese nach der Kilometerpauschale abgegolten werden. Das gilt auch für Dienstreisen, die pauschaliert angesetzt werden. In den Pauschalen seien bereits alle anfallenden Kosten für den Arbeitnehmer berücksichtigt, auch eine Leasingsonderzahlung, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08 ).
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