Staat spart beim Elterngeld
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu den Vorwürfen einer ungerechten Verteilung der Einsparungen im Bundeshaushalt
In die Kritik geraten war die Tatsache, dass die Bundesregierung ausgerechnet bei den sozial Schwächsten im Lande die Sparschraube relativ gesehen am stärksten anzieht. Den Hartz IV-Empfängern soll das Elterngeld ersatzlos gestrichen werden. Das BMF argumentiert in einer Erklärung auf ihrer Website (24.6.2010), dass alle Budgetbereiche des Haushaltes gleichermaßen belastet werden müssten und dabei kein Bereich bevorzugt oder gar ausgenommen werden.
Das Elterngeld sei als Lohnersatz für die Zeit gedacht, in der Lohnempfänger sich ihren Säuglingen widmen wollten und müssten. Da jedoch Hartz IV-Empfänger gemäß SGB II durch die Grundsicherung das notwendige Einkommen erhalten, kann laut BMF hier keine zusätzliche Einnahme geschaffen werden, durch welche diese Gruppe dann unter Umständen deutlich besser gestellt werde als Beschäftigte mit niedrigem Einkommen.
Die Senkung des Elterngeldes von 67 auf 65 Prozent Lohnersatzleistung bezeichnet das Ministerium als moderat, zudem treffe es nur Einkommensgruppen ab 1200 Euro und damit nur rund ein Viertel der Elterngeldbezieher.
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