Kirche ohne Kirchensteuer? – Warum die Kirchensteuer vielleicht bald abgeschafft werden könnte
Theologieprofessor: Austritt aus Kirche als Körperschaft muss möglich sein, ohne die Glaubensgemeinschaft zu verlassen
Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen will, muss aus der Kirche austreten. So die bislang gültige Regel. Man erklärt dem Standesamt seinen Kirchenaustritt, wird dann (im Falle der katholische Kirche) exkommuniziert, darf an den Sakramenten der Kirche nicht mehr teilnehmen, wird auch nicht kirchlich beerdigt. Da diese Konsequenz von vielen Menschen gescheut wird, nehmen sie lieber den monatlichen Abzug auf der Gehaltsabrechnung in Kauf.
Das muss nicht so sein und schon garnicht so bleiben, meint der emeritierte Professor für Kirchenrecht, Hartmut Zapp. Er erklärte gegenüber dem Standesamt der Stadt Staufen den Austritt nur aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht aber aus der Religionsgemeinschaft. Die Behörde akzeptierte diese Entscheidung, nicht jedoch das Erzbistum Freiburg. Dabei hatte selbst Papst Benedikt XVI. dargelegt, dass ein Kirchenaustritt immer aufgrund eines Glaubenszerwürfnisses und in Abstimmung mit dem zuständigen Priester zu erfolgen habe.
Zapp geht noch weiter: Er sieht die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft theologisch als durch den Akt der Taufe begründet, der nicht zurück genommen werden kann. Das ErzbistumFreiburg verlor seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg(VG Freiburg vom 15.7.2009, 2 K 1746/08) und geht nun in 2. Instanzv or den Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Dessen Urteil wird mit großer Spannung erwartet: Könnte es doch das seit 90 Jahren geltende System der Kirchsteuer zu Fall bringen, das in den meisten Ländern der Welt nie existierte und in anderen (z.B. in Frankreich und in den USA) bereits abgeschafft wurde.
Der rebellische Alt-Professor erklärte, notfalls mit seiner Rechtsauffassung bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
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