Bausparen: Zulagen und Prämien vom Staat – Arbeitnehmersparzulage über Steuererklärung beantragen
Wer die eigene Immobilie zum Gegenstand der Kapitalbildung macht, kann über Bausparverträge mit staatlichen Prämien und Zulagen auch noch Geld vom Staat mitnehmen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber über vermögenswirksame Leistungen die Bausparbemühungen seiner Angestellten mit bis zu 40,00 Euro monatlich unterstützen – und zwar entweder als Teil des regulären Gehaltes oder zusätzlich dazu.
Zwar können die Renditen von Bausparverträgen nicht mit denen von Aktienerträgen in guten Zeiten mithalten, dafür aber sind sie auch von der Finanzkrise unbeeindruckt geblieben. Grund genug für viele Eigenheimbesitzer oder solche, die es werden wollen, sich auf ein bereits totgesagtes Modell der Rücklagenbildung und Kapitalbildung zu besinnen. Immerhin 3,5 Millionen neue Bausparverträge wurden im Jahr 2008 neu abgeschlossen.
Mit ein Grund dafür sind sicherlich die beiden Modelle staatlicher Förderung: Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Auf letztere hat Anspruch, wer als Alleinstehender nicht mehr als 17.900 Euro bzw. als Ehegatten nicht mehr als 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen aufweist. Für die Wohnungsbauprämie liegen die Grenzen höher: Hier gelten zuversteuernde Einkommensgrenzen von 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro für Verheiratete.
Was jedoch viele Sparfreudige nichtbedenken ist die unterschiedliche Art der Antragstellung: Während der Antrag für die Wohnungsbauprämie automatisch von der Bausparkasse kommt und auch an diese zurückgeht, ist der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage über den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung zu stellen. Hier muss der „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ angekreuzt werden und dann der Anlage N eine Bescheinigung der Bausparkasse über die Höhe der Einzahlungen beigefügt werden.
Wieviel gibt der Staat dazu?
Arbeitnehmersparzulage
Gefördert werden die Einzahlungen der Arbeitnehmer (nicht dievermögenswirksamen Leistungen vom Chef) mit 9% Zuschlag, sofern diese Einzahlungen den Betrag von 470 Euro nicht übersteigen. Damit gilt die Grenze an Staatszuschüssen von jährlich 43 Euro für Alleinstehende, von 86 Euro pro Jahr für Verheiratete.
Wohnungsbauprämie
Auch diese orientiert sich mit 8,8 Prozent anteilig an der Höhe der Einzahlungen des Arbeitnehmers, jedoch bis zu einer Höhe von 512 Euro jährlich bzw. 1.024 Euro für Verheiratete. Damit liegt die Förderhöchstgrenze bei 45,06 Euro für Alleinstehende und 90,11 Euro für Verheiratete. Auf die Wohnungsbauprämie hat jeder ab 16 Jahren Anspruch – auch wenn die Eltern diese ebenfalls bereits beantragt haben.
Sowohl für die Wohnbauprämie als auch für die Arbeitnehmersparzulage gilt im Übrigen die siebenjährige Sperrfirst: Erst nach Ablauf dieser Zeit wird die gesamte Förderung ausgezahlt.
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