Mehr Kindergeld ab 1. Januar 2017
Familien mit Kindern können sich zu Beginn des neuen Jahres zumindest über einen kleinen Bonus freuen. Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2017 leicht angehoben. Neben dem Kindergeld steigen zum Anfang des Jahres 2017 auch der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag.
Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat
Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2017 um zwei Euro pro Monat für jedes Kind erhöht. Somit gibt es für das erste und zweite Kind seit Jahresbeginn jetzt 192 Euro im Monat statt 190 Euro im Monat. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 196 Euro monatlich auf 198 Euro monatlich. Für das vierte Kind erhalten Eltern nun 223 Euro Kindergeld im Monat statt 221 Euro. Für alle weiteren Kinder, die auf das vierte Kind folgen, bekommen Eltern jetzt ebenfalls 223 Euro pro Monat von der Familienkasse ausgezahlt.
Anzahl der Kinder | Kindergeld ab 1. Januar 2017 | Kindergeld bis 31. Dezember 2016 |
1. Kind | 192 Euro | 190 Euro |
2. Kind | 192 Euro | 190 Euro |
3. Kind | 198 Euro | 196 Euro |
4. Kind | 223 Euro | 221 Euro |
Jedes weitere Kind | 223 Euro | 221 Euro |
Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht
Als Alternative zum Kindergeld existiert in Deutschland auch noch der Kinderfreibetrag. Nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag wurde zu Beginn des Jahres angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro pro Kind. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleibt hingegen unverändert und liegt auch weiterhin bei 2.640 Euro. Insgesamt können Eltern damit jetzt 7.356 Euro pro Kind steuerlich geltend machen. Der Kinderfreibetrag wird von dem zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen, so dass sie entsprechend weniger Steuern im Jahr zahlen müssen. Wenn Eltern ihre Einkommensteuererklärung einreichen, führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, ob der Kinderfreibetrag oder aber das monatlich ausgezahlte Kindergeld für den jeweiligen Steuerpflichtigen die finanziell bessere Alternative ist.
Anhebung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2017
Für alle Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es in Deutschland als Ergänzung auch noch den Kinderzuschlag. Dieser soll gering verdienenden Familien mit Kindern den Bezug von Arbeitslosengeld II ersparen. Der Kinderzuschlag wird gewährt, wenn Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Neben dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag steigt zu Beginn des neuen Jahres auch der Kinderzuschlag. Zum 1. Januar 2017 wurde der Kinderzuschlag um 10 Euro angehoben und beläuft sich damit nun auf maximal 170 Euro pro Monat. Den Kinderzuschlag müssen Eltern bei der Familienkasse beantragen. Diese prüft, ob die Einkommensvoraussetzungen für die Zahlung des Kinderzuschlags erfüllt sind. Laut aktuellen Statistiken des Bundesfamilienministeriums profitieren in Deutschland rund 260.000 Kinder und ihre Eltern von dieser Leistung.
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