Mehrwertsteuer bei Weihnachtsbäumen
Weihnachten steht bald wieder vor der Tür und in vielen Haushalten darf ein festlich geschmückter Weihnachtsbaum dann auf keinen Fall fehlen. Doch auch der deutsche Fiskus will natürlich an dem lukrativen Geschäft mit den Weihnachtsbäumen mitverdienen und erhebt deshalb, wie bei anderen Produkten auch, die Mehrwertsteuer. Allerdings kann die Höhe des Mehrwertsteuersatzes bei Weihnachtsbäumen sehr unterschiedlich ausfallen. Wie viel Mehrwertsteuer der Käufer beim Kauf eines Christbaums zahlen muss, hängt davon ab, für welchen Baum er sich entscheidet und wo er diesen kauft.
Regelsteuersatz für künstliche Weihnachtsbäume
Die deutschen Steuergesetze gelten gemeinhin als sehr kompliziert und nur schwer durchschaubar. Bei der Berechnung der Mehrwertsteuer für Weihnachtsbäume wird das deutsche Steuerrecht diesem Ruf auf jeden Fall gerecht. Der Mehrwertsteuersatz beim Kauf eines Weihnachtsbaums kann je nach Verkäufer und Baumvariante zwischen null und 19 % liegen. Mittlerweile erfreuen sich künstliche Weihnachtsbäume einer immer größeren Beliebtheit. Diese künstlichen Bäume haben den Vorteil, dass sie auch mehrere Jahre genutzt werden können. Auf der Gegenseite muss man beim Kauf eines künstlichen Baumes aus Plastik aber mehr Steuern zahlen. In diesem Fall verlangt der Fiskus nämlich den Regelsteuersatz in Höhe von 19 %. Falls Sie jedoch statt eines künstlichen Weihnachtsbaums ganz traditionell eher einen echten Weihnachtsbaum aus der Natur bevorzugen, und diesen bei einem gewerblichen Händler wie etwa im Baumarkt kaufen, zahlen Sie nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %. Dieser ermäßigte Steuersatz gilt gleichermaßen sowohl für die einfache Fichte wie auch für teurere Edeltannen.
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze beim Christbaum vom Bauen
Wenn Sie Ihren Weihnachtsbaum nicht bei einem gewerblichen Händler kaufen, sondern den Baum direkt vom Bauern beziehen, hat das nicht nur Auswirkungen auf die Qualität des Baumes, sondern auch auf die zu zahlende Mehrwertsteuer. Denn land- und fortwirtschaftliche Betriebe haben die Möglichkeit einer Pauschalisierung der Umsatzsteuer. Kaufen Sie den Weihnachtsbaum bei einem pauschalierenden Landwirt, kommen wiederum zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in Betracht. Es kommt darauf an, ob der Baum extra gezüchtet wurde oder zufällig gewachsen ist. Wenn der Baum wild im Wald gewachsen ist, liegt der Mehrwertsteuersatz bei nur 5,5 %. Wurde der Baum hingegen in einer Sonderkultur gezüchtet, fällt Mehrwertsteuer in Höhe von 10,7 % an. Sollte sich der Bauer, bei dem Sie den Weihnachtsbaum erworben haben, nicht für eine Pauschalierung der Umsatzsteuer, sondern für die Normalbesteuerung entschieden haben, zahlen Sie für den Weihnachtsbaum genau wie im Baumarkt 7 % Mehrwertsteuer.
Keine Umsatzsteuer bei Weihnachtsbaumverkäufern mit Kleinunternehmerregelung
Es kann sogar sein, dass Sie beim Kauf des Christbaums gar keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. So entfällt die Mehrwertsteuer zum einen, wenn Sie den Weihnachtsbaum bei einer Privatperson, die nicht gewerblich tätig ist, kaufen. Diese Person darf aber maximal 140 Weihnachtsbäume pro Jahr verkaufen. Ebenfalls von der Mehrwertsteuer verschont bleiben Sie, wenn der Weihnachtsbaumverkäufer zwar gewerblich tätig ist, aber unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fällt, und deshalb keine Umsatzsteuer an den Fiskus abführen muss.
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