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Bank zahlt Finanzamt-Überweisung nicht zurück

BFH-Entscheidung: Kreditinstitut muss Zahlung auf gelöschtes Konto nicht rückabwickeln

Ein in Insolvenz befindlicher Bankkunde erhielt vom Finanzamt eine Zahlung auf ein Konto, das von der Bank bereits gelöscht worden war. Diese verbuchte die Zahlung auf ein internes Verrechnungskonto. Dann stellte sich heraus, das die Steuerrückzahlung unberechtigt war, entsprechend forderte das Finanzamt die Zahlung zurück.

Das Kreditinstitut verweigerte die Rückgabe, überwies das Geld auf dessen Aufforderung hin an dem Insolvenzverwalter und hatte zunächst in erster Instanz das Finanzgericht gegen sich.

Erst der BFH entschied dann, dass die Bank rechtens gehandelt habe. Das Finanzamt habe ja nicht der Bank, sondern dem Steuerpflichtigen das Geld zurückzahlen wollen, deswegen könne das FA die Zahlung auch nur von diesem zurückfordern, nicht aber von der Bank (BFH-Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09).

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