Durchschnittliche Steuererstattung liegt bei 875 Euro
Das Anfertigen der Einkommensteuererklärung empfinden die meisten Steuerpflichtigen als lästige Pflichtaufgabe. Doch am Ende zahlt sich der Aufwand für viele Steuerpflichtigen finanziell aus. Das zeigt ein Blick auf die Statistiken zu den Steuererstattungen und Steuernachzahlungen im Jahr 2011, die jetzt von Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden.
Mehrheit der Steuerpflichtigen erhielt eine Steuererstattung
Im Jahr 2011 gab es in der Bundesrepublik laut dem Statistischen Bundesamt rund 13,2 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und eventuell Kapitalerträge erwirtschafteten. Die Mehrheit dieser Steuerpflichtigen, genauer gesagt 11,5 Millionen haben nach ihrer Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern vom Fiskus erstattet bekommen. Die Steuererstattung belief sich im Durchschnitt auf 875 Euro. Am häufigsten (62 Prozent) kamen dabei Steuererstattungen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro vor. Bei rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen lag die Steuererstattung unter 100 Euro. Nur in einem Prozent der Fälle erhielten die Steuerpflichtigen mehr als 5.000 Euro von Finanzamt erstattet.
Durchschnittliche Steuernachzahlung liegt bei 954 Euro
Im Vergleich zu den Steuerpflichtigen, die eine Steuererstattung erhalten haben, lag die Zahl der Steuerpflichtigen, die Nachzahlungen an das Finanzamt leisten mussten, deutlich niedriger. Im Jahr 2011 mussten in Deutschland 1,5 Millionen Bürger Steuern an das Finanzamt nachzahlen. Im Durchschnitt mussten die betroffenen Steuerpflichtigen einen Betrag in Höhe von 954 Euro an das Finanzamt nachzahlen. Die meisten dieser Nachzahlungen (61 Prozent) lagen im Bereich zwischen 100 und 1.000 Euro. Einen geringfügigen Betrag unter 100 Euro mussten 21 Prozent der betroffenen Steuerpflichtigen an das Finanzamt entrichten. Von einer hohen Steuernachzahlung über 5.000 Euro waren nur drei Prozent der Steuerpflichtigen betroffen
Längere Fristen für freiwillige Steuererklärung
Einige Bürger sind verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. So besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung beispielsweise für gemeinsam veranlagte Ehepaare, die die Steuerklassenkombination III / IV gewählt haben, oder auch für Steuerpflichtige, deren Nebeneinkünfte den Betrag von 410 Euro überschreiten. In diesem Fall muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden bzw. bis zum 31. Dezember, wenn die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Nur in Hessen gelten abweichende Fristen für die Abgabe der Steuererklärung.
Doch bei Weitem nicht jeder Bundesbürger ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Aber auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, kann es durchaus sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um sich eine mögliche Steuererstattung nicht entgehen zu lassen. Wie die Statistiken aus den vergangenen Jahren zeigen, stehen die Chancen, eine ordentliche Steuererstattung zu erhalten gar nicht schlecht. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, ist auch nicht an die oben genannten Fristen gebunden, sondern hat bis zu vier Jahre Zeit, um sich zu viel gezahlte Steuern von Finanzamt zurückzuholen.
Bildnachweis: © Stefan Yang
Steuererklärung 2017
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