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Höhere Grunderwerbsteuer in Thüringen ab 2017

© JS-LE-PHOTOGRAPHYWenn jemand plant, eine Immobilie in Thüringen zu kaufen, sollte er diese Vorhaben am besten noch in diesem Jahr realisieren. Denn ab dem kommenden Jahr müssen Immobilienkäufer in Thüringen mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird zum 1. Januar 2017 auf 6,5 Prozent angehoben.

Steuersatz steigt von 5 Prozent auf 6,5 Prozent

Derzeit liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Thüringen noch bei 5 Prozent. Der Thüringer Landtag in Erfurt hat jedoch am 18. Dezember 2015 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer beschlossen. Der Steuersatz wird von 5 Prozent auf 6,5 Prozent steigen. Diese Erhöhung wird allerdings erst zum 1. Januar 2017 wirksam. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, dass zur langfristigen Konsolidierung des Landeshaushalts zusätzliche Einnahmen erforderlich sind. Ohne einen Anstieg der Einnahmen sei der Ausgleich des Landeshaushalts 2017 in Gefahr. Die Thüringer Landesregierung erhofft sich durch die Steuererhöhung Mehreinnahmen in Höhe von rund 32 Millionen Euro pro Jahr.

Zweite Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Thüringen nach 2011

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in Thüringen wird damit bereits zum zweiten Mal angehoben. Zuletzt gab es eine Anhebung des Steuersatzes im Jahr 2011. Damals wurde der Steuersatz von 3,5 Prozent auf 5 Prozent erhöht. Nach der erneuten Erhöhung nimmt das Bundesland Thüringen im deutschlandweiten Vergleich dann eine Spitzenposition ein. Nur in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein ist der Steuersatz der Grunderwerbsteuer genauso hoch. Am niedrigsten ist der Steuersatz mit 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie hoch der Steuersatz der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern ausfällt:

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 5,0 % / 6,5 % ab 2017

Grunderwerbsteuer verhindert Neubauten

Früher lag der Steuersatz der Grunderwerbsteuer im gesamten Bundesgebiet einheitlich bei 3,5 Prozent. Seit dem Jahr 2007 darf aber jedes Bundesland eigenständig über die Höhe der Grunderwerbsteuer entscheiden. Seitdem haben auch alle Bundesländer außer Bayern und Sachsen von dieser Option Gebrauch gemacht, und den Steuersatz der Grunderwerbsteuer angehoben. Einige Länder sogar bereits mehrfach. Kein Wunder, schließlich spült die Grunderwerbsteuer viel Geld in die Landeskassen. So haben die Bundesländer im Jahr 2014 zusammen über 9 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen. Damit entfielen im Jahr 2014 über die Hälfte der reinen Ländersteuern auf die Grunderwerbsteuer. Doch auf der Gegenseite hat die hohe Steuerbelastung auch negative Effekte. Einer aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kommt zu dem Ergebnis, dass die hohe Grunderwerbsteuerbelastung dringend benötigte Neubauten verhindert. Das hängt insbesondere auch damit zusammen, dass bei Bauvorhaben oftmals mehrfach Grunderwerbsteuer anfällt, beispielsweise wenn ein Grundstück erst an einen Bauträger geht, der es bebaut und die Eigentumswohnungen danach weiterverkauft.

Bildnachweis: © JS-LE-PHOTOGRAPHY

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