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Weniger Selbstanzeigen von Steuersündern im Jahr 2015

© apops - Fotolia.comIm abgelaufenen Jahr 2015 sind bei den Behörden deutlich weniger Selbstanzeigen von Steuersündern, die Schwarzgeld auf einem Konto im Ausland gebunkert haben, eingegangen als noch im Jahr 2014. Aller Voraussicht sich nach wird sich die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zum Vorjahr sogar mehr als halbieren.

Laut einer von der deutschen Presse-Agentur durchgeführten Umfrage unter den 16 Länderfinanzministerien mit Angaben überwiegend bis November gingen bei den Behörden im letzten Jahr rund 14.500 Selbstanzeigen ein. Auch wenn die Zahlen aus dem Dezember noch fehlen, ist schon absehbar, dass sich 2015 deutlich weniger reuige Steuerbetrüger bei den Behörden gemeldet haben als im Rekordjahr 2014, als über 40.000 Selbstanzeigen eingingen. Im Vergleich zum Vorjahr wird sich die Zahl der Selbstanzeigen damit vermutlich sogar mehr als halbieren.

Steuernachzahlungen sind ebenfalls zurückgegangen

Da die Zahl der Selbstanzeigen zurückgegangen ist, kam es im Jahr 2015 natürlich gleichzeitig auch zu einem nicht unerheblichen Rückgang bei den Steuernachzahlungen. Die Steuermehreinnahmen infolge von Selbstanzeigen gingen 2015 auf 636 Millionen Euro zurück. Im Vorjahr waren es noch 1,32 Milliarden Euro.

Nordrhein-Westfalen mit den meisten Selbstanzeigen

Die meisten Selbstanzeigen gab es im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort meldeten sich bis November 2015 immerhin 3.016 Steuersünder mit Schwarzgeldkonten im Ausland. Auf den Plätzen dahinter folgen die Bundesländer Baden-Württemberg mit 2.602 Selbstanzeigen und Rheinland-Pfalz mit 2.491 Selbstanzeigen. Den letzten Platz in dieser Statistik belegt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind lediglich zwei Selbstanzeigen von Steuerbetrügern eingegangen.

Regeln für Selbstanzeigen wurden verschärft

Die geringere Anzahl an Selbstanzeigen dürfte nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen sein, dass die gesetzlichen Regelungen für Selbstanzeigen im Jahr 2015 deutlich verschärft worden sind. Die Grenze, bis zu der ein Steuerbetrüger nach einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wurde im Jahr 2015 von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Wenn diese Grenze überschritten wird, muss der Steuersünder einen Strafzuschlag von mindestens 10 Prozent zahlen. Bei einem höheren Hinterziehungsvolumen über 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent. Wer über eine Million Euro an Steuern hinterzogen hat, muss sogar einen Strafzuschlag von 20 Prozent zahlen. Die Finanzminister der Länder haben angekündigt, auch weiterhin verschärften Druck auf Steuerbetrüger ausüben zu wollen.

Bildnachweis: © apops – Fotolia.com

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