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Neue Sätze für die Erbschaftssteuer durch Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Ein nicht zu unterschätzendes Ergebnis des von der Regierungskoalition beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist die Neuordnung der Erbschaftsteuer, wie sie ja auch bereits vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde.

Dabei wird die Weitergabe eines Familienunternehmens als Schenkung innerhalb der Familie dann sogar völlig steuerfrei, wenn die Arbeitsplätze des Betriebes für mindestens 7 Jahre erhalten bleiben.

Aber auch beim Vermachen anderer Vermögenswerte sind die näheren und entfernteren Verwandten künftig deutlich bessergestellt, wie aus der folgenden Zusammenstellung der Steuerklassen und Freibeträge ersichtlich wird.

Freibeträge für Erbschafts-Steuerklasse I

  • Ehegatte: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen: 100.000 Euro

Freibeträge für Erbschafts-Steuerklasse II

Eltern und Voreltern bei Schenkungen, Geschwister, Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro.

Freibeträge für Erbschafts-Steuerklasse III

  • Eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • alle übrigen Erwerber: 20.000 Euro.

Weitere Informationen und einen Beispielrechner finden Sie z.B. bei focus.de .

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