Bettensteuer landet vor dem Bundesverfassungsgericht
In vielen deutschen Städten müssen Touristen bei Hotelübernachtungen eine zusätzliche Abgabe entrichten. Doch diese sogenannte Bettensteuer ist höchst umstritten. Schon häufiger mussten sich die Gerichte deshalb mit der Frage auseinandersetzen, ob die Erhebung einer derartigen Bettensteuer durch die Kommunen rechtmäßig ist. Teilweise mit sehr unterschiedlichem Ausgang. Nun muss sich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der umstrittenen Abgabe beschäftigen.
Zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg haben Klage gegen die Bettensteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Kläger sind der Meinung, dass die Erhebung einer Bettensteuer durch die Kommunen verfassungswidrig sei, da diese Abgabe mit einer Umsatzsteuer vergleichbar sei, die zu erheben jedoch nur der Bund berechtigt ist. Zuvor waren die Klagen der beiden Hoteliers bereits vor den Landesfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof gescheitert. Ihre letzte Chance sind nun die obersten Richter aus Karlsruhe. Doch auch die Kollegen aus anderen deutschen Städten blicken mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe. Sollten die beiden Hoteliers aus Hamburg und Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen, stünde in der Folge die Bettensteuer bundesweit vor dem Aus.
Bettensteuer wird in 19 deutschen Städten erhoben
Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) wird derzeit in 19 deutschen Städten eine sogenannte Bettensteuer erhoben. Teilweise wird sie aber auch als City-Tax, Kulturförderabgabe oder Tourismustaxe bezeichnet. Die erste Stadt in Deutschland, die eine Bettensteuer eingeführt hat, war Köln im Jahr 2008. Viele Städte sind nachgezogen, einige davon haben die Bettensteuer zwischenzeitlich auch schon wieder abgeschafft. So wird in Niedersachsen mittlerweile nur noch in Lüneburg eine Bettensteuer erhoben. Andere niedersächsische Städte wie Osnabrück, Oldenburg oder Göttingen haben die Abgabe inzwischen schon wieder gekippt, teilweise auch auf Anordnung der Gerichte.
Höhe der Bettensteuer variiert von Stadt zu Stadt
In den Städten, die eine derartige Abgabe eingeführt haben, müssen Touristen pro Übernachtung im Hotel einen bestimmten Betrag zusätzlich zahlen. Die Höhe der Abgabe variiert von Stadt zu Stadt. In der Hansestadt Bremen beispielsweise müssen Touristen je nach Hotelkategorie eine Abgabe von ein bis drei Euro pro Nacht entrichten. Die Stadt Hamburg verlangt von Touristen abhängig vom Zimmerpreis pro Übernachtung eine Bettensteuer zwischen 0,50 Cent und vier Euro. In Lübeck hingegen beläuft sich die Abgabe pauschal auf fünf Prozent des Übernachtungspreises. Geschäftsreisende sind aber aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 generell von der Bettensteuer befreit.
Bettensteuer spült viel Geld in die klammen Stadtkassen
Die Finanzlage ist in vielen deutschen Kommunen prekär. Keine Wunder also, dass nach neuen Einnahmequellen gesucht wird. So hat etwa die Bettensteuer in Bremen im letzten Jahr immerhin 2,4 Millionen Euro in die Stadtkasse gespült. Der Elbmetropole Hamburg hat die Bettensteuer im vergangenen Jahr sogar 11 Millionen Euro eingebracht. Besonders ertragreich war die Bettensteuer für die Bundeshauptstadt Berlin, die dadurch 35 Millionen Euro eingenommen hat.
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