Zahl der Selbstanzeigen trotz Gesetzesverschärfung weiterhin sehr hoch
Anfang dieses Jahres wurden die Vorschriften für Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung geändert. Die Grenze, bis zu der ein Steuersünder bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wurde dabei deutlich herabgesetzt. Entgegen den Erwartungen war die Zahl der Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2015 trotzdem sehr hoch.
Über 10.5000 Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2015
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2015 gingen bei den Behörden 10.512 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Das kommt doch etwas überraschend. Die meisten Experten hatten prognostiziert, dass die Zahl der Selbstanzeigen infolge der Gesetzesverschärfung deutlich stärker zurückgehen würde. Doch das ist so nicht eingetreten. Die Zahl der Selbstanzeigen, die im bisherigen Jahresverlauf bei den Behörden eingegangen ist, ist jetzt schön höher als in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt. Lediglich im Rekordjahr 2014 war die Zahl der Selbstanzeigen im ersten Halbjahr noch höher. Im Zeitraum Januar bis Juni 2014 wurden nämlich fast 40.000 Selbstanzeigen registriert. Die meisten Selbstanzeigen entfallen auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Allein in Bayern haben sich fast 1.500 Bürger, die Schwarzgeld im Ausland hatten, bei den Behörden selbst angezeigt.
Grenze für Straffreiheit wurde auf 25.000 Euro abgesenkt
Die Angst deutscher Steuersünder vor einer Entdeckung und Strafverfolgung scheint also nach wie vor groß zu sein. Daran ändern auch die verschärften Regelungen für Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung nichts, die seit Anfang des Jahres gelten. Bis zur Gesetzesänderung Anfang 2015 blieben Steuersünder nach einer Selbstanzeige komplett straffrei, wenn sie weniger als 50.000 Euro hinterzogen hatten. Anfang des Jahres wurde die Grenze, um mit einer Selbstanzeige straffrei davon kommen zu können, auf 25.000 Euro herabgesetzt. Bei Überschreiten dieser Grenze wird ein Strafzuschlag fällig, der je nach Hinterziehungsvolumen bis zu 20 % betragen kann. Außerdem hat der Gesetzgeber den Offenlegungszeitraum für eine wirksame Selbstanzeige auf zehn Jahre verlängert.
Fast 120.000 Steuerhinterzieher haben sich seit 2010 selbst angezeigt
Die nach wie vor hohe Anzahl an Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass mehrere Bundesländer Datensätze über Steuersünder erworben hatten. Seit im Jahr 2010 bekannt wurde, dass die Finanzbehörden durch die sogenannten Steuer-CDs an Informationen über Schwarzgeldkonten in der Schweiz gelangt sind, haben sich fast 120.000 Steuerhinterzieher selbst angezeigt, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Auch aus finanzieller Sicht hat sich der Datenkauf für die Länder gelohnt. So beziffert das Land Nordrhein-Westfalen die Einnahmen durch den Kauf von Steuerdaten auf rund 1,8 Milliarden Euro. Demgegenüber zahlte das Land für die acht Steuer-CDS nur jeweils zwischen einer und 3,5 Millionen Euro. Ein lukratives Geschäft also.
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