Zahl der Kontenabfragen hat zugenommen
Schwere Zeiten für Steuer- und Sozialbetrüger. Denn die Behörden machen immer häufiger von der Möglichkeit Gebrauch, Kontenabfragen durchzuführen, um ihnen auf die Schliche zu kommen. Die Zahl der Kontenabfragen stieg im letzen Jahr um mehr als 60 Prozent.
Über 230.000 Kontenabfragen wurden 2014 durchgeführt
Laut einer Zählung des Bundeszentralamts für Steuern wurden im Jahr 2014 über 230.000 Kontenabfragen durchgeführt, das ist ein absoluter Rekordwert. Im Vorjahr lag die Zahl der Kontenabfragen noch bei knapp 142.000. Und die Tendenz ist weiterhin steigend. Im ersten Quartal dieses Jahres gab es bereits 76.000 Kontenabfragen. Datenschützer kritisieren deshalb eine zunehmende Aushöhlung des Bankgeheimnisses. Ursprünglich waren die Kontenabfragen in erster Linie als ein Instrument zu Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung gedacht.
Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher Kontenabfragen durchführen
Seit dem Jahr 2005 dürfen Finanzämter und Sozialbehörden Kontenabfrage durchführen, um Steuerhinterziehungen und Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken. Grundlage dafür war damals das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Seitdem machen die Behörden von dieser Möglichkeit zunehmend Gebrauch. Denn seit 2005 stieg die Zahl der Kontenabfragen kontinuierlich an.
Ein besonders starker Anstieg der Kontenabfragen wurde zwischen den Jahren 2013 und 2014 verzeichnet. Damals hatte sich die Zahl der Kontenabfragen innerhalb eines Jahres sogar mehr als verdoppelt. Das wurde vor allem darauf zurückgeführt, dass seit dem Jahr 2013 erstmals auch Gerichtsvollzieher Kontenabfragen durchführen dürfen, um festzustellen, über welche Konten und Wertpapierdepots ein Schuldner verfügt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ansprüche des Gläubigers gegenüber dem Schuldner den Betrag von 500 Euro übersteigen
Kontostände und Kontobewegungen werden nicht mitgeteilt
Wenn bei einer Bank eine Kontenabfrage eingereicht wird, werden allerdings nur bestimmte Informationen übermittelt. Die Banken dürfen nur die Kontonummer und Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse herausgeben. Der Kontostand oder einzelne Kontobewegungen dürfen hingegen nicht von den Banken preisgegeben werden. Es kann also letztlich nur von den Behörden überprüft werden, ob eine Person über ein Konto bzw. Wertpapierdepot verfügt, nicht jedoch, wie viel Geld sich darauf befindet.
Ohnehin haben die Behörden nur unter bestimmten Voraussetzungen das Recht eine Kontenabfrage in die Wege zu leiten. Eine Kontenanfrage ist nur dann zulässig, wenn der Bürger bestehende Zweifel an den von ihm gemachten Angaben, beispielsweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung, nicht aus dem Weg räumen kann. Von den im letzten Jahr durchgeführten 230.000 Kontoabfragen entfielen knapp 80.000 auf die Steuerbehörden. Das sind 10.000 mehr als noch im Vorjahr.
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