Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge: Deutlicher Anstieg der Kirchenaustritte als Folge?
Anfang 2015 wurde das neue Einzugsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalerträge (KiStAM) eingeführt. Bereits im Vorfeld sorgte das neue Verfahren für viel Zündstoff. Viele Steuerpflichtige scheinen das neue Verfahren sogar mit einem Austritt aus der Kirche zu quittieren. Denn im abgelaufenen Jahr 2014 war die Zahl der Kirchenaustritte deutlich höher als in den Vorjahren.
Wahlrecht bei der Besteuerung von Kapitalerträgen entfällt
Die Mitglieder der katholischen und der evangelischen Kirche müssen Kirchensteuer zahlen. Versteuert werden muss dabei nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch die Kapitalerträge. Früher hatten Kirchenmitglieder ein Wahlrecht, ob die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt von der Bank abgeführt werden sollte oder ob die fällige Kirchensteuer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt festgesetzt werden sollte. Für erste Variante musste der Steuerpflichtige einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge einreichen. Dies Wahlrecht entfällt seit diesem Jahr.
Kirchen in Deutschland von Austrittswelle betroffen
Seit Anfang 2015 sind die Banken grundsätzlich verpflichtet, die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt abzuführen. Dafür müssen die Banken einmal pro Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern die Steueridentifikationsnummer und die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden abfragen, um zu überprüfen, ob eine Kirchensteuerpflicht vorliegt.
Dieses Vorgehen scheint vielen Steuerpflichtigen jedoch nicht zu gefallen. Denn die Kirchen beider Konfessionen sahen sich im letzten Jahr mit einer regelrechten Austrittswelle konfrontiert. Dies geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in katholischen Bistümern und evangelischen Landeskirchen hervor. Demzufolge geht die katholische Kirche davon aus, dass die Zahl der Kirchenaustritte im letzen Jahr noch größer war als im Rekordjahr 2010 nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals. Auch bei den Protestanten ist eine ähnliche Entwicklung zu beobachten. Insbesondere die evangelische Landeskirche in Sachsen und die evangelische Kirche in Mitteldeutschland sind stark betroffen, dort traten im letzen Jahr etwa doppelt so viele Menschen aus der Kirche aus wie in den Jahren zuvor.
So können Sie eine Offenlegung Ihrer Religionszugehörigkeit verhindern
Wer verhindern will, dass die Bank die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt abführt bzw. nicht mit der dafür notwendigen Offenlegung seiner Religionszugehörigkeit einverstanden ist, muss aber nicht gleich aus der Kirche austreten. Stattdessen besteht alternativ auch die Möglichkeit, beim Bundeszentralamt für Steuern Einspruch gegen die Herausgabe der persönlichen Kirchensteuermerkmale einzulegen und einen Sperrvermerk einrichten zu lassen. Die Kirchensteuerpflicht besteht natürlich auch weiterhin. Die Kirchensteuer muss dann wie zuvor im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt werden.
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