Bundesregierung plant Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag
Die Bundesregierung hat die Weichen für eine steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und Familien gestellt. Vom Bundeskabinett wurde der 10. Existenzminimumbericht gebilligt. Aus diesem geht hervor, dass noch in diesem Jahr sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag angehoben werden sollen.
Grundfreibetrag soll bis 2016 um 298 Euro steigen
Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welcher Grenze Einkünfte steuerfrei bleiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es deshalb geboten, den Grundfreibetrag an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Daher ist die Bundesregierung auch verpflichtet, die Angemessenheit des Grundfreibetrags regelmäßig zu überprüfen. In dem 10. Existenzminimumbericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums kam die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass der Grundfreibetrag in diesem Jahr zunächst um 118 Euro auf 8.472 Euro anzuheben sei. In einem zweiten Schritt soll dann im kommenden Jahr eine erneute Anhebung um 180 Euro folgen. Damit würde der Grundfreibetrag bis zum Jahr 2016 insgesamt um 298 Euro auf dann 8.652 Euro steigen.
Zuletzt wurde der Grundfreibetrag 2014 von zuvor 8.130 Euro auf 8.354 Euro angehoben. Durch eine Anhebung des Grundfreibetrags wird gleichzeitig auch das Problem der kalten Progression abgefedert. Diese kalte Progression entsteht, wenn eine Lohnerhöhung durch die Kombination aus steigendem Steuertarif und Inflationsrate aufgezehrt wird und die Kaufkraft nicht steigt.
Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7.248 Euro
Nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch der Kinderfreibetrag soll laut dem 10. Existenzminimumbericht hochgesetzt werden. Der Kinderfreibetrag soll sicherstellen, dass der notwendige Bedarf für ein Kind von der Steuer befreit bleibt und dadurch eine angemessene Versorgung des Kindes gewährleistet ist. Eigentlich ist der Kinderfreibetrag schon seit 2014 um 72 Euro zu niedrig. Dieser Missstand soll nun behoben werden. Vorgesehen ist noch in diesem Jahr eine Erhöhung des Kinderfreibetrags um 144 Euro auf 7.152 Euro. Im darauffolgenden Jahr soll der Kinderfreibetrag nochmals um 96 Euro auf dann 7.248 Euro angehoben werden.
Auch das Kindergeld soll steigen
Auch wenn es rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, erfolgt in der Regel parallel zur Anhebung des Kinderfreibetrags auch immer eine Erhöhung des Kindergelds. Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags um 144 Euro müsste das Kindergeld mindestens um vier Euro im Monat für jedes Kind steigen. Im Gespräch ist aber sogar eine Erhöhung des Kindergelds um bis zu zehn Euro. Bis Ende März will die Bundesregierung bekanntgeben, um wie viel Euro das Kindergeld tatsächlich steigen wird. Momentan beläuft sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind noch auf jeweils 184 Euro pro Monat, für das dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind gibt es 215 Euro pro Monat.
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