Volle Riesterförderung bis Jahresende sichern
Das Jahr 2014 geht schon wieder mit großen Schritten dem Ende entgegen. Riester-Sparer sollten in der noch verbleibenden Zeit überprüfen, ob sie in diesem Jahr genug in ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben, um sich die volle staatliche Förderung zu sichern. Wer zu wenig einzahlt, verschenkt bares Geld. Denn dann werden die Zulagen anteilig gekürzt.
In Zeiten niedriger Zinsen werden Riester-Vertäge vor allem durch die staatlichen Zulagen attraktiv, die die Rendite merklich nach oben schrauben. Ein Riester-Sparer kann pro Jahr bis zu 154 Euro Grundzulage vom Staat erhalten. Für jedes Kind, das ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es nochmals eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Wurde das Kind vor dem 1. Januar 2008 geboren werden dem Riester-Vertrag immerhin noch 185 Euro als Kinderzulage gutgeschrieben. Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist allerdings, dass für das Kind im abgelaufenen Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Ein Riester-Sparer mit zwei Kindern im Alter von acht und zehn Jahren könnte sich somit insgesamt über staatliche Zulagen von bis zu 754 Euro freuen.
Mindesteigenbeitrag bei Riester-Vertägen
Wer die ihm zustehende staatliche Förderung komplett ausschöpfen möchte, muss aber einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. Die volle Zulagensumme erhält man, wenn mindestens 4 % des Jahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.
Rechenbeispiel: Im Jahr 2013 hat ein Riester-Sparer ein Bruttoeinkommen in Höhe 30.000 Euro erzielt. Davon 4 % sind 1.200 Euro. Von diesem Betrag wird noch die ihm zustehende Grundzulage in Höhe von 154 Euro abgezogen, so dass der Riester-Sparer mindestens 1.046 Euro einzahlen muss, um die komplette Förderung für 2014 zu erhalten.
Wenn weniger als der Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt wird, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen anteilig. Wer etwa nur 2 % seines Einkommens in den Riester-Vertrag einfließen lässt, bekommt auch nur 50 % der möglichen Zulagen gutgeschrieben. Bei den meisten Riester-Verträgen besteht jedoch die Möglichkeit zum Jahresende eine Sonderzahlung zu leisten, um noch die volle Fördersumme für das Jahr 2014 zu erhalten. Eine Nachzahlung im kommenden Jahr ist hingegen nicht mehr möglich.
Sonderregeln für Geringverdiener und Besserverdiener
Riester-Sparer, die kein oder nur ein geringfügiges Einkommen erzielen, müssen trotzdem mindestens den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro einzahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, auch wenn dies mehr als 4 % ihres Einkommes ausmacht. Bei Einzahlungen unterhalb des Sockelbetrags entfallen die Zulagen sogar komplett. Auf der Gegenseite wurde für Besserverdiener, die mehr als 52.500 Euro im Jahr verdienen, eine Obergrenze festgelegt. Sie müssen pro Jahr maximal 2.100 Euro abzüglich der ihnen zustehenden Zulagen einzahlen, um eine ungekürzte Förderung zu erhalten.
Sonderausgabenabzug bei Riester-Vertägen
Alternativ zu den oben genannten Zulagen kann die staatliche Förderung bei Riester-Verträgen auch in Form eines Sonderausgabenabzugs erfolgen. Der Riester-Sparer kann die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der ihm fiktiv zustehenden Zulagen bei seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings gilt für den Sonderausgabenabzug ein Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr. Im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, ob die Zulagen oder alternativ der Sonderausgabenabzug für den Riester-Sparer finanziell günstiger ist.
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