Mietverträge und Vorsteuer: Vorsicht bei der Unterschrift!
Haben Sie Büro- oder Geschäftsräume gemietet? Wer hat den Miet- oder Pachtvertrag unterschrieben? Hoffentlich nur Sie und ggf. Ihr Geschäftspartner. Sonst drohen teure Folgen bei der Vorsteuer.
Vor dem FG Düsseldorf wurde ein Fall verhandelt, in dem der Verpächter darauf gedrängt hatte, dass neben dem Unternehmer auch dessen Ehefrau den Pachtvertrag für die Geschäftsräume unterschreibt. Aus Sicht des Verpächters ist das sicher nachvollziehbar – Sie sollten eine solche Gestaltung aber tunlichst vermeiden.
Denn wenn die Ehefrau nicht zufällig auch selbst unternehmerisch tätig ist, steht Ihnen bei der oben geschilderten Gestaltung nur der halbe Vorsteuerabzug zu!
Dass der Unternehmer die Pacht alleine von seinem betrieblichen Konto gezahlt und die angepachteten Räumlichkeiten ausschließlich für Zwecke seines Unternehmens genutzt habe, ändere nichts daran, dass er gemeinsam mit seiner Ehefrau Leistungsempfänger der Pachtleistung sei, erklärten die Richter (FG Düsseldorf vom 13.12.2013, 1 K 2947/11 ).
Quelle: steuertipps.de
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