Spenden: Gutes tun hilft Steuern sparen
Wenn Sie anderen mit einer Spende helfen, vergessen Sie nicht, dies in der nächsten Steuererklärung zu erwähnen! Denn Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Absetzbar sind Geldspenden sowie Sachspenden, unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwandsspenden und sogar Ihre Arbeitsleistung bei einem Verein.
In der Steuererklärung machen Sie Ihre Spenden im Mantelbogen auf Seite 2 im unteren Abschnitt geltend.
Details: Wann sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar, wenn sie
freiwillig und ohne Gegenleistung
für steuerbegünstigte Zwecke
an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und
mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Spenden sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar: Das Finanzamt berücksichtigt bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte.
Unberücksichtigt gebliebene Spendenbeträge können Sie ins jeweils nächste Jahr vortragen und dann zusammen mit den Spenden dieses Jahres im Rahmen des Höchstbetrages absetzen (sog. Spenden-Vortrag).
Neben dem normalen Spendenabzug werden steuerlich bevorzugt
Spenden an Stiftungen und
Spenden an politische Parteien und Wählervereinigungen.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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