Lohnsteuer-Freibetrag 2015: Software jetzt kostenlos herunterladen
Sie möchten, dass das Finanzamt einen Freibetrag auf Ihre Lohnsteuerkarte einträgt? Dann laden Sie sich jetzt die kostenlose Software Lohnsteuer-Freibetrag 2015 herunter. Das Programm ist in der Testversion der aktuellen SteuerSparErklärung 2015 enthalten.
Für 2015 müssen Sie alle Freibeträge neu beantragen – auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. Allerdings reicht in solchen Fällen ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Egal ob vereinfachter Antrag oder nicht, mit der Software stellen Sie den richtigen Antrag.
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Was bringt Ihnen ein Lohnsteuer-Freibetrag?
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart hat, bezahlt Monat für Monat zu viel Lohnsteuer. Erst lange Zeit nach Ablauf des Jahres erhalten Sie die zu viel bezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurück. Das muss nicht sein!
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für Ihre voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlen Sie während des Jahres weniger Lohnsteuer und auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Es gibt viele Grüde, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können – unter anderem gehören dazu:
hohe Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder eine doppelte Haushaltsführung),
hohe außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten),
hohe Sonderausgaben (z.B. Spenden),
Kinderbetreuungskosten,
Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten u.v.m.
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Systemvoraussetzungen
Hardware: PC ab 1 GHz, min. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher
Betriebssystem: Windows 7, 8, Vista oder XP SP2
Außerdem ist auch eine USB-Installation möglich, wofür ein USB 2.0-Stick ab 512 MB benötigt wird.
Quelle: steuertipps.de
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