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Profi-Pokerspieler ist umsatzsteuerpflichtig

Die Gewinne eines professionellen Pokerspielers können der Umsatzsteuer unterliegen: Es handle sich um einen Unternehmer, entschied das FG Münster.

Im entschiedenen Fall ging es um einen Angestellten, der bei seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen hatte, um sich dem Pokerspiel zu widmen. Neun Jahre lang hatte er ausschließlich Einnahmen aus Pokerturnieren, Cash-Games und Internetveranstaltungen.

In einem Internet-Interview erzähle er von seinen Turnier-Teilnahmen und machte so das Finanzamt auf sich aufmerksam. Dieses führte eine Betriebsprüfung durch und schätzte die Umsätze des Pokerspielers auf Grundlage der Bareinzahlungen auf seinem Konto. Der Pokerspieler selbst war dagegen der Ansicht, er sein kein Berufsspieler, sondern habe bloß Spielgewinne erzielt –auf die keine Steuern fällig werden.

Die Finanzrichter jedoch teilten die Meinung des Finanzamts und erklärten, nach den Gesamtumständen sei der Pokerspieler als Unternehmer anzusehen. Hierfür spreche zunächst, dass er über einen längeren Zeitraum in regelmäßigen Abständen an jährlich fünf bis acht Pokerturnieren und darüber hinaus an Cash-Games und Internetveranstaltungen teilgenommen habe. Dabei habe er sich wie ein Profi und nicht wie ein Freizeitspieler verhalten, was sich zum einen an der Unterbeteiligung anderer Spieler zur Erhöhung der Gewinnchancen zeige.

Zum anderen sprächen hierfür auch die Aufgabe der Berufstätigkeit sowie der Umstand, dass er umfangreiche Reisen in Kauf genommen habe. Da er sein Unternehmen vom Inland aus betrieben habe, unterlägen auch die im Ausland erzielten Gewinne der Umsatzsteuer. Da der Pokerspieler seinen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten nicht nachgekommen sei, habe das Finanzamt die Umsätze schätzen dürfen (FG Münster vom 15.7.2014, 15 K 798/11 ).

Quelle: steuertipps.de

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