Zinsen: Für Rentner sind oft mehr als 801 € steuerfrei
Rentner können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 € hinaus steuerfrei erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten (2014: 8.354 € zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €).
Weitere Voraussetzung ist, dass sie bei der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegen, die man ganz unkompliziert beim Finanzamt beantragen kann.
Mehr zur Nichtveranlagungs-Bescheinigung und einen Link zum Antragsformular finden Sie hier.
Hintergrund:
Wer außer Kapitalerträgen und Kursgewinnen keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hat, kann sich mithilfe der Nichtveranlagungs-Bescheinigung Kapitalerträge und Kursgewinne bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei auszahlen lassen.
Diese Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag.
Das sind die Werte für 2014:
Alleinstehende |
Verheiratete |
|
Grundfreibetrag |
8.354 € |
16.708 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag |
36 € |
72 € |
Sparer-Pauschbetrag |
801 € |
1.602 € |
Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung |
9.191 € |
18.383 € |
Quelle: steuertipps.de
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