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Zinsen: Für Rentner sind oft mehr als 801 € steuerfrei

Rentner können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 € hinaus steuerfrei erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreiten (2014: 8.354 € zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €).

Weitere Voraussetzung ist, dass sie bei der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegen, die man ganz unkompliziert beim Finanzamt beantragen kann.

Mehr zur Nichtveranlagungs-Bescheinigung und einen Link zum Antragsformular finden Sie hier.

Hintergrund:

Wer außer Kapitalerträgen und Kursgewinnen keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hat, kann sich mithilfe der Nichtveranlagungs-Bescheinigung Kapitalerträge und Kursgewinne bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei auszahlen lassen.

Diese Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschbetrag + Sparer-Pauschbetrag.

Das sind die Werte für 2014:

Alleinstehende

Verheiratete

Grundfreibetrag

8.354 €

16.708 €

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 €

72 €

Sparer-Pauschbetrag

801 €

1.602 €

Höchstgrenze für steuerfreie Auszahlung

9.191 €

18.383 €

Quelle: steuertipps.de

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