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Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es?

Im betrieblichen Bereich gibt es viele verschiedene Arten der Abschreibung mit ganz unterschiedlichen Zielsetzungen. Aber nicht jede Abschreibung kann bei allen Wirtschaftsgütern verwendet werden.

Diese Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Abschreibungsmöglichkeiten. Sie sehen:

die (maximale) Höhe der Abschreibung,

ob die Abschreibung zwingend durchgeführt werden muss oder freiwillig ist,

was die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind.

AfA-Methode

Höhe

Wahlrecht

Voraussetzungen

linear

je nach Nutzungsdauer

zwingend

– bewegl. oder unbewegl. Wirtschaftsgut (WG)

– WG darf kein GWG sein

GWG-Sofortabschreibung

100 %

zwingend

– WG ist selbstständig nutzbar

– Netto-Anschaffungskosten bis 150 €

GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)

20 %

zwingend

– WG ist selbstständig nutzbar

– Netto-Anschaffungskosten von 151 € bis zu 1.000 €

Sonderabschreibung § 7g

max. 20 % innerhalb von fünf Jahren

freiwillig

– Gewinn im Jahr vor der Anschaffung max. 100.000 €

– neues oder gebrauchtes WG

– bewegliches Wirtschaftsgut

– betriebliche Nutzung im Jahr des Kaufs und im Folgejahr mindestens 90 %

– Wirtschaftsgut darf kein GWG bis 150 € sein

Kürzung der Anschaffungskosten um Investitionsabzugsbetrag

max. 40 %

freiwillig

– neues oder gebrauchtes WG

– bewegliches Wirtschaftsgut

– vorherige Bildung eines Investitionsabzugsbetrages

– Investition ist erfolgt

Quelle: steuertipps.de

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