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EU will Abwicklung internationaler Erbfälle erleichtern

12,3 Millionen EU-Bürger leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat, rund 450.000 Familien sind jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert. Ihnen sollen neue Vorschriften helfen.

Am heutigen Freitag werden im Amtsblatt der EU neue EU-Erbrechtsregeln veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit, um ihre nationalen Bestimmungen so anzupassen, dass die EU-Verordnung angewandt werden kann.

Folgende Regelungen wurden getroffen:

Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig und welches Recht maßgebend ist, entscheidet sich jetzt anhand eines einzigen Kriteriums, nämlich nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers.

Mit den neuen EU-Vorschriften ist zudem eine rechtlich zuverlässige Nachlassplanung gesichert.

Außerdem wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Insbesondere dieser Punkt bereitet heute oft große Schwierigkeiten.

Quelle: steuertipps.de

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