Wegzug in die Schweiz: Überdachende Besteuerung europarechtswidrig?
Das FG Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die sog. überdachende Besteuerung von Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz wegziehen, gegen das zwischen der Schweiz und der EU und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen verstößt.
Die Richter haben daher das Klageverfahren ausgesetzt und die Frage der Europarechtswidrigkeit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt (FG Baden-Württemberg vom 19.12.2013, 3 K 2654/11 ). Dort ist das Verfahren inzwischen unter dem Az. C-241/14 anhängig.
Was bedeutet überdachende Besteuerung?
Das Konstrukt der überdachenden Besteuerung ermöglicht es dem deutschen Fiskus, auf Einkünfte aus deutschen Quellen im Jahr des Wegzugs in die Schweiz und in den folgenden fünf Kalenderjahren zuzugreifen. Das gilt allerdings nur dann, wenn der in die Schweiz verzogene Steuerzahler kein Schweizer Staatsbürger ist.
Betroffen ist dabei insbesondere den Arbeitslohn, der nach dem Wegzug als Grenzgänger für eine Tätigkeit bei einem deutschen Arbeitgeber bezogen wird (wenn also in der Schweiz gewohnt und in Deutschland gearbeitet wird).
Das FG Baden-Württemberg sieht darin eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit sowie einen Verstoß gegen die Bestimmungen über die Arbeitnehmer- und Personen-Freizügigkeit.
Quelle: steuertipps.de
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