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Frisch verheiratet: Welche Steuerklassenkombination ist die beste?

Bei Heirat erhalten im ELStAM-Verfahren derzeit in allen Fällen beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV, selbst wenn ein Ehepartner gar keinen Arbeitslohn bezieht. Das ist nicht immer die günstigste Lösung. Wann sollten Sie einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse stellen?

Verheiratete können auswählen zwischen den Steuerklassenkombinationen

IV/IV oder

III/V oder

IV-Faktor/IV-Faktor (das sog. Faktorverfahren).

Erzielt nur ein Partner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Arbeitslohn oder eine Pension), wird in Steuerklasse III für ihn die geringste Lohnsteuer abgeführt. Das gilt auch, wenn der andere Partner steuerpflichtige Einkünfte erzielt, zum Beispiel eine Altersrente.

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Lohnsteuerklassen?

Kombination IV/IV: Hier wird bei beiden Partnern während des Jahres die richtige Lohnsteuer einbehalten, wenn beide genau gleich viel verdienen. Ansonsten zahlen Sie während des Jahres immer zu viel Steuern. Diese Überzahlung ist umso größer, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je weiter die Einkommen der Partner voneinander abweichen.

Kombination III/V: Hier wird während des Jahres die richtige Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame Einkommen nach dem Verhältnis 60 : 40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Partner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Partner verteilt. Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 % des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.

Kombination IV-Faktor/IV-Faktor: Möchten Sie eine Steuernachzahlung vermeiden und eine möglichst gerechte Verteilung der Lohnsteuer auf beide Partner? Dann ist das Faktorverfahren für Sie erste Wahl. Im Vergleich zur Kombination III/V ist hier die Lohnsteuerbelastung beim geringer verdienenden Partner merklich niedriger, dafür aber beim anderen Ehepartner höher als in Steuerklasse III.

Auswirkungen der Steuerklassen auf die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Da das Gehalt selten gleich hoch ist, sollten Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner mit der Kombination IV/IV eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen.

Wählen Sie die Kombination III/V, müssen Sie für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben

Wenden Sie das Faktorverfahren an, müssen Sie für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Damit für Sie Monat für Monat so wenig Lohnsteuer wie möglich einbehalten wird, können Sie mit dem kostenlosen Steuerklassen-Rechner die für Sie ideale Kombination ermitteln.

Quelle: steuertipps.de

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