Mittagessen Frühstück Abendessen – lohnsteuerliche Anrechnung
Die offiziellen Sätze für die Anrechnung von Verpflegung eines Arbeitnehmers sind publiziert.
Im Jahr 2009 werden folgende Sätze für die Hauptmahlzeiten vom Finanzamt aktzeptiert:
- Frühstück – 1,53 €
- Mittagessen – 2,73 €
- Abendessen – 2,73 €
Diese Werte werden vom Bundesministerium für Finanzen jährlich festgesetzt. Dieser Betrag muss angesetzt werden, wenn Mahlzeiten oder Verpflegung kostenlos oder verbilligt an Angestellte und Mitarbeiter abgegeben wird. Genauere Informationen sind dem offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen.
Links
- Offizielles Schreiben des Bundesfinanzministeriums [PDF, 0.1 MB]
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