In Deutschland leben, in der Schweiz arbeiten
Etwa 55.000 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland fahren täglich über die Schweizer Grenze zur Arbeit. Die Besteuerung dieser sogenannten
Grenzgänger
richtet sich nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Für die Steuer behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers grundsätzlich 4,5 % Grenzgängerabgabe (sog. Quellensteuer) ein. In Deutschland wird der Grenzgänger aufgrund seines Wohnsitzes als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen.
Hierfür gilt es wichtige Formalitäten einzuhalten und Besonderheiten zu beachten. Was Sie als Grenzgänger steuerlich erwartet und was Sie tun müssen, zeigt Ihnen der Beitrag
Grenzgänger Deutschland – Schweiz: Das gilt für die Steuer
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Aus dem Inhalt:
Wann sind Sie Grenzgänger?
Wie viele Steuern zieht Ihr Schweizer Arbeitgeber ab?
Müssen Sie Ihrem Schweizer Arbeitgeber Ihre Ansässigkeit in Deutschland nachweisen?
Wie läuft das Besteuerungsverfahren in Deutschland?
Wie behandelt das deutsche Finanzamt Einzahlungen und Leistungen aus Schweizer Pensionskassen?
Müssen Sie als Grenzgänger täglich vom Arbeits- an den Wohnort zurückkehren?
Wie wird beim Wegfall der Grenzgängereigenschaft besteuert?
Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen(Bordpersonal im internationalen Luftverkehr, Bordpersonal auf Binnenschiffen, Arbeitnehmer im internationalen Transportgewerbe, Leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften, Künstler, Musiker, Sportler und Artisten, Grenzgänger im öffentlichen Dienst, Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen)
Die Broschüre
Grenzgänger Deutschland – Schweiz: Das gilt für die Steuer
erhalten Sie als Online-Direktansicht in unserem Portal und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern lesen (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Quelle: steuertipps.de
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