Steuererklärung: Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Den vierseitigen Mantelbogen müssen Sie auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare Sie darüber hinaus noch brauchen, hängt von Ihrem Steuerfall ab.
Wollen Sie und Ihr Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen, gibt es gemeinsame Formulare und Formulare, die jeder für sich ausfüllen muss. Für eingetragene Lebenspartner, die die Zusammenveranlagung beanspruchen wollen, gelten die Ausführungen zu den Ehepartnern entsprechend.
Die wichtigsten Formulare auf einen Blick:
Formular |
Anwendungsfall |
Mantelbogen |
jeder |
Anlage N |
Arbeitnehmer, |
Anlage Vorsorgeaufwand |
Versicherungsbeiträge |
Anlage AV |
Riester-Rente |
Anlage Kind |
Eltern |
Anlage KAP |
Kapitalanleger |
Anlage AUS |
ausländische Kapitaleinkünfte |
Anlage R |
Rentner |
Anlage U |
Geschiedene und getrennt lebende Ehepartner |
Anlage SO |
Geschiedene; |
Anlage V |
Eigentümer vermieteter Immobilien |
Anlage FW |
Eigentümer selbst genutzter Wohnungen |
Anlage S |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
Anlage G |
Gewerbetreibende (§ 15 EStG) |
Anlage EÜR |
Freiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG) |
Anlage Unterhalt |
Zahlung von normalem Lebensunterhalt, zum Beispiel an Eltern, Kinder und nichtehelichen Lebenspartner |
Anlage VL |
vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage |
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Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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