Der Rechtstipps-Jahresrückblick: 33 wichtige Urteile 2013
Die Rechtstipps-Redaktion hat für Sie als Verbraucher die wichtigsten Urteile des Jahres zusammengestellt. 33 aktuelle Entscheidungen, die für Sie Ihr gutes Recht und bares Geld bedeuten können.
Für Käufer und Kunden
1. Erhöhter Spritverbrauch als Mangel
Der Käufer eines Pkws kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der vom Hersteller angegebene Spritverbrauch mehr als 10 % unter dem tatsächlichen Spritverbrauch liegt. Dieser Abweichung stellt einen Mangel im Sinne des BGB dar, welcher zum Rücktritt berechtigt (OLG Hamm, Urteil vom 7.2.2013, I-28 U 94/12 ).
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2. Kündigung per Mail unter Umständen wirksam
Der Ausschluss der elektronischen Kündigungsmöglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn die gesamte Rechtsbeziehung elektronisch abgewickelt wird. Die Klausel benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, weil sie gegen das Transparenzgebot verstößt (LG Hamburg, Urteil vom 30.4.2013, 312 O 412/12 ).
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3. Gebrauchtwagen dürfen durch freie Werkstätten gewartet werden
Bei einer Gebrauchtwagengarantie darf der Garantiegeber die Leistung nicht allein deshalb verweigern, weil der Garantienehmer sein Auto nicht in einer Vertragswerkstatt sondern in einer freien Werkstatt warten ließ. Eine dahingehend lautende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 25.9.2013, VIII ZR 206/12 ).
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4. Gutscheine verjähren erst drei Jahre nach Ausstellung
Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen auf ein halbes Jahr zu verkürzen, ist unwirksam. Eine Frau hatte von einem Unternehmen einen Wellnessgutschein in Höhe von 100 € erhalten, der nur sechs Monate lang gültig sein sollte (LG Oldenburg, Urteil vom 20.8.2013, 16 S 702/12 ).
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5. Höhe der Haftung von Textilreinigungen
Textilreinigungen dürfen ihre Haftung nicht zu sehr beschränken. Bei Beschädigung oder Verlust eines Kleidungsstücks Schadensersatz nur in Höhe des Zeitwerts des Kleidungsstücks zu leisten, ist zu gering. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf das 15-fache der Reinigungsgebühr zu beschränken, ist kein tauglicher Maßstab (BGH, Urteil vom 4.7.2013, VII ZR 249/12 ).
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6. Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit
Wer Schwarzarbeiten vergibt, verliert seine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln und riskiert obendrein ein hohes Bußgeld. Ein Vertrag, der die Nichtzahlung von Steuern beinhaltet, ist nichtig. Aus nichtigen Verträgen können sich keine Gewährleistungsansprüche ergeben (BGH, Urteil vom 1.8.2013, VII ZR 6/13 ).
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7. Keine Erhebung von Bearbeitungsentgelt durch Banken
Eine Vertragsklausel, die den Bankkunden zur Zahlung eines sogenannten Bearbeitungsentgelts verpflichtet, ist unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Wer dieses bereits bezahlt hat, kann es möglicherweise zurückfordern (LG Bonn, Urteil vom 16.4.2013, 8 S 293/12 ).
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Für Mieter und Eigentümer
8. Hunde und Katzen dürfen nicht grundlos untersagt werden
Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist unwirksam. Es ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen den Belangen des Tierhalters, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn vorzunehmen (BGH, Urteil vom 20.3.2013, VIII 168/12 ).
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9. Grenze für Schönheitsreparaturen bei 100 €
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in Mietverträgen nach der Kleinreparaturen bis 120 € vom Mieter übernommen werden müssen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen. Die Grenze für eine zulässige Kostenübertragung auf den Mieter liegt bei 100 € (AG Bingen, Urteil vom 4.4.2013, 25 C 19/13 ).
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10. Gesamtverbrauch bei Nebenkostenabrechnungen
Nach Erhalt einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, die Verbrauchswerte der anderen Mieter einzusehen und sich bis zur Vorlage der Unterlagen auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Denn der Mieter muss nachvollziehen können, ob die Summer der Einzelverbräuche den angegebenen Gesamtverbrauch ergibt (LG Berlin, Urteil vom 12.7.2013, 65 S 141/12 ).
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11. Farbgestaltung bei Wohnungsrückgabe
Gibt der Mieter bei Miet-Ende seine Wohnung nicht in neutraler Farbgestaltung zurück, obwohl er sie in neutraler Dekoration übernommen hatte, schuldet er dem Vermieter Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn nach dem Mietvertrag noch keine Schönheitsreparaturen fällig sind (BGH, Urteil vom 6.11.2013, VIII ZR 416/12 ).
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12. Die WEG-Hausordnung ist nicht in Stein gemeißelt
Was in der WEG-Hausordnung geregelt wird, steht im Ermessen der Wohnungseigentümerversammlung. Die Hausordnung darf (durch Mehrheitsbeschluss) ergänzt werden. So kann darin auch nachträglich das Grillen mit offener Flamme verboten werden, wenn es den Eigentümern notwendig und zweckmäßig erscheint. Feuerschutz und Rauchvermeidung sind dabei gute Gründe (LG München I, Urteil vom 10.1.2013, 36 S 8058/12 ).
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13. Manche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten
Beantwortet der Mietbewerber die Frage nach der Kündigung des Vormietverhältnisses bewusst falsch, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob dem Mieter seine vorherige Wohnung gekündigt wurde und aus welchem Grund (AG Kaufbeuren, Urteil vom 7.3.2013, 6 C 272/13 ).
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Für Reisen und Urlaub
14. Nicht immer Ausgleichsansprüche bei Flugverspätung
Grundsatz: Flugreisende, die wegen Verspätung des Zubringerfluges einen Anschlussflug verpassen, können nach der EU-Fluggastrechteverordnung Ausgleichsansprüche verlangen. Aber: Beruht die Flugverspätung darauf, dass ein pünktlich gestartetes Flugzeug am Ankunftsflughafen keine Landeerlaubnis erhält, liegen außergewöhnliche Umstände vor. Dafür haftet die Airline nicht (BGH, Urteil vom 13.11.2013, X ZR 115/12 ).
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15. Keine Entschädigung bei zu langer Warteschlange
Flugreisende, die ihren Flug aufgrund einer langen Warteschlange beim Einchecken verpassen, haben keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung für eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind beispielsweise eine mehrstündige Verspätung, eine Flugannullierung oder eine Nichtbeförderung. Die EU-Verordnung sichert nur Mindestrechte (BGH, Urteil vom 16.4.2013, X ZR 83/12 ).
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16. Fahrpreiserstattung bei höherer Gewalt
Bahnreisende haben einen Anspruch auf Fahrpreiserstattung, wenn höhere Gewalt (z.B. Unwetter oder Streik) die Ursache für die Verspätung war. Dadurch dürfen Eisenbahnunternehmen in ihren AGB die Erstattungspflicht nicht ausschließen (EuGH, Urteil vom 26.9.2013, C-509/11 ).
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17. Wann eine Reise beginnt
Eine Reiserücktrittskostenversicherung zahlt für die Stornierung der Reise bis zum Zeitpunkt des Antritts einer Reise. Mit dem Ausdruck einer Bordkarte am heimischen Rechner im Rahmen einer Online-Flugbuchung ist die Reise jedoch nicht angetreten. Die Reise ist erst angetreten, wenn sich der Reisende am Flughafen einfindet, sein Gepäck eincheckt, die selbst ausgedruckte Bordkarte vorlegt oder diese am Schalter der Airline entgegennimmt (AG Bremen, Urteil vom 4.7.2013, 10 C 508/12 ).
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18. Erwachsenen-Hotels sind zulässig
Ein Reiseveranstalter darf auch Hotels anbieten, die nur für Gäste ab 16 Jahren gebucht werden können. Das Ruhe- und Erholungsbedürfnis von Erwachsenen stellt einen sachlichen Grund für eine zulässige unterschiedliche Behandlung von Erwachsenen und Kindern dar (LG Hannover, Urteil vom 23.1.2013, 6 O 115/12 ).
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19. Preisminderung bei umgeplanten Kreuzfahrten
Auf Kreuzfahrten werden häufig Ausflüge abgesagt oder die Route kurzfristig geändert. Solche Änderungen gelten als erheblicher Reisemangel, der nicht nur zur Minderung des Reisepreises berechtigt, sondern den Reisenden ein Kündigungsrecht und einen Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit einräumt (BGH, Urteil vom 14.5.2013, X ZR 15/11 ).
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20. Keine allumfassende Sicherungspflicht für einen Wandertourenveranstalter
Die Verkehrssicherungspflicht eines Veranstalters von organisierten Wandertouren geht nicht so weit, dass dieser die Wege auf den von ihm angebotenen Touren ständig auf ihre Beschaffenheit und Sicherheit hin überprüfen muss. Im zu entscheidenden Fall war eine Tourteilnehmerin auf regennassem Untergrund ausgerutscht und verletzte sich dabei. Der Veranstalter haftet dafür jedoch nicht (OLG Koblenz, Urteil vom 14.2.2013, 5 U 34/13 ).
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Für Patienten
21. Zu später ärztlicher Rat ist ein grober Behandlungsfehler
Ein Arzt haftet wegen eines groben Behandlungsfehlers, wenn er einer Patienten zu spät zu einem Mammographie-Screening rät, obwohl sie bei ihm auch wegen einer Krebsvorsorge in Behandlung ist. Erkrankt die Patientin später an Brustkrebs, hat sie einen Schadensersatzanspruch (OLG Hamm, Urteil vom 12.8.2013, 3 U 57/13 ).
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22. Apotheker haben Pflicht zur Überprüfung des Rezepts
Apotheker müssen bei der Medikamentenabgabe das Rezept sorgfältig prüfen. Sonst haften sie unter Umständen auch für einen Verschreibungsfehler des Arztes. Bei grob fehlerhafter Medikamentenabgabe müssen sie nachweisen, dass der Schaden nicht auf die Fehlmedikation zurückzuführen ist. Einem Säugling wurde versehentlich ein Medikament mit einer 8-fach überhöhten Dosierung ausgestellt. Der Apotheker verkaufte das Medikament entsprechend dem Rezept (OLG Köln, Urteil vom 7.8.2013, 5 U 92/12 ).
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Für Familien
23. Kinder müssen nicht ihr letztes Hemd für die Eltern geben
Kinder sind zur Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet, wenn diese sich beispielsweise das Altersheim nicht leisten können. Eine angemessen selbst genutzte Immobilie müssen Kinder deshalb jedoch nicht verwerten. Auch dürfen sie 5 % ihres Bruttojahreseinkommens zur eigenen Altersvorsorge zurücklegen (BGH, Beschluss vom 7.8.2013, XII ZB 269/12 ).
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24. Nicht ausreichende Kinderbetreuung verpflichtet zu Schadensersatz
Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Wenn Eltern keinen staatlichen Kinderkrippenplatz finden und daher auf eine private Einrichtung ausweichen müssen, hat die Stadt die Mehrkosten zu tragen (BVerwG, Urteil vom 12.9.2013, 5 C 35/12 ).
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25. Einwilligung des Ehepartners bei Schenkungen
Wenn ein Ehepartner sein gesamtes Vermögen den Kindern schenkt, braucht er hierzu die Einwilligung seines Ehepartners. Besteht das gesamte Vermögen nur aus einem Hausgrundstück, kann er dieses grundsätzlich nur mit der Zustimmung seines Ehegatten verschenken. Etwas anderes gilt allerdings, wenn er sich gleichzeitig ein Wohnrecht auf Lebenszeit sichert. Denn damit behält er einen Vermögenswert und es liegt keine Übertragung des gesamten Vermögens vor (BGH, Urteil vom 16.1.2013, XII ZR 141/10 ).
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26. Keine finanzielle Absicherung ohne Trauschein
Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sich trennen, bestehen nur dann wechselseitige Ausgleichsansprüche, wenn besondere Umstände vorliegen. Grundsätzlich gilt, wer keine rechtliche Bindung durch Eheschließung wollte, hat nach einer Trennung nur wenig Absicherung. Das gilt auch dann, wenn die Partner 30 Jahre lang zusammen waren und zwei Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind (OLG Bremen, Urteil vom 4.1.2013, 4 W 5/12 ).
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27. Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist strafbar
Eltern, deren Kindern die Schule schwänzen, können wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Im vorliegenden Fall hat ein 17-jähriger die Schule fast 1000 Mal geschwänzt. Als Folge davon kann er weder lesen noch schreiben. Die Mutter wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (AG Tiergarten, Urteil vom 22.8.2013, 408 Ds 203/13 ).
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Für Autofahrer
28. Pusten ist freiwillig
Bei einer polizeilichen Alkoholkontrolle muss niemand an der Atemalkoholmessung aktiv mitwirken. Die Polizeibeamten können den Autofahrer nicht zum Pusten zwingen. Die Polizei muss auf dieses Recht jedoch nicht hinweisen. Es gibt keine gesetzliche Reglung, aus der diese Belehrungspflicht entnommen werden kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.4.2013, 2 B 53 Ss ).
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29. Auch die öffentliche Hand muss Rechte Dritter schützen
Werden seitliche Grünstreifen öffentlicher Straßen mit Handmotorsensen gemäht, reicht es nicht aus, Warntafeln aufzustellen. Das Land haftet deshalb für Schäden an Kfz, die durch hochgeschleuderte Steine beim Mähen von Straßenrandstreifen entstehen, sofern es nicht weitergehende Schutzmaßnahmen ergreift. Im zu entscheidenden Fall hatten Mitarbeitern der Straßenmeisterei mit sogenannten Freischneidern einen Grünstreifen gemäht. Dabei hat ein hochgeschleuderter Stein das Fahrzeug einer Frau beschädigt (BGH, Urteil vom 4.7.2013, III ZR 250/12 ).
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Für Arbeitnehmer
30. Mobbingopfer stehen nicht unter Zeitdruck
Mobbing-Opfer, die sich rechtlich gegen die erlittenen Schikanen zur Wehr setzen möchten, können sich etwas Zeit lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass vertragliche Ausschlussfristen, die oft eine kurze Frist für Klagen vorsehen, auf Mobbing-Fälle keine Anwendung finden, da Mobbing vorsätzlich verübt wird (BAG, Urteil vom 20.6.2013, 8 AZR 280/12 ).
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31. Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, geht der Urlaubsanspruch unter. Die Erben haben keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Im Ergebnis bekommen sie den Urlaub nicht ausgezahlt (BAG, Urteil vom 12.3.2013, 9 AZR 532/11 ).
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32. Leiharbeiter sind auch Arbeitnehmer im Sinne des KSchG
Das Kündigungsschutzgesetz ist erst ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl anwendbar. Bei der Berechnung der relevanten Betriebsgröße werden künftig regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter mit berücksichtigt (BAG, Urteil vom 24.1.2013, 2 AZR 140/12 ).
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Für Erben
33. Keine Pflicht zur Beantragung eines Erbscheins
Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse ist unwirksam, nach der der Kunde zum Nachweis darüber, dass er Erbe ist, einen Erbschein oder ein ähnliches gerichtliches Zeugnis vorlegen muss. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die einem Erben vorschreibt, in jedem Fall einen Erbschein zu beantragen. Ein notarielles Testament weist die Erbenstellung genauso gut nach (BGH, Urteil vom 8.10.2013, XI ZR 401/12 ).
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Quelle: steuertipps.de
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