Was steht zum Thema Steuern im Koalitionsvertrag?
Jetzt ist sie also da: die große Koalition, die uns die nächsten vier Jahre regieren wird. Wir haben in den Koalitionsvertrag geschaut – und zum Thema Steuern wenig Konkretes gefunden.
Unter dem Titel Solide Finanzen spricht sich der Koalitionsvertrag für eine Verlässliche Steuerpolitik aus und wartet dort mit der Aussage auf: Steuerrecht ist kein statisches Recht. Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch künftig erreicht.
Damit wird alles offen gelassen – Steuererhöhung? Steuersenkung? Eine Fortentwicklung kann in beide Richtungen gehen…
Weiter geht es mit dem Punkt Steuervereinfachung und Steuervollzug: Steuervereinfachung, so der Koalitionsvertrag, sei eine Daueraufgabe: Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen.
Dazu gehört auch die
vorausgefüllte Steuererklärung
, die für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 eingeführt werden soll. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte soll die vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden.
Für Ehepaare interessant: Die große Koalition will die Akzeptanz des Faktorverfahrens für Ehegatten stärken. In diesem Zusammenhang soll der Faktor künftig nicht mehr jährlich, sondern für mehrere Jahre festgelegt werden. Eine Änderung des Faktors wird nur dann noch vorgenommen, wenn sich die Einkünfte bzw. die Einkünfteverteilung in nicht nur geringem Ausmaß ändern.
Ebenfalls zum Bereich Steuervereinfachung gehört der Plan einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung, mit dem die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgegriffen werden soll. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Startups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.
Gegen Steuerhinterziehung will die große Koalition weiterhin entschlossen […] vorgehen. Im Lichte des ausstehenden Berichts der Finanzministerkonferenz (FMK) sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterentwickelt werden, sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird.
Auf etwa einer Drittelseite geht es dann ruckzuck durch Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer und Grundsteuer:
Bei der Gewerbesteuer soll auf der Basis des geltenden Rechts für die kommenden Jahre Planungssicherheit bestehen – das bedeutet wohl, dass es hier keine Änderungen geben wird.
Die Erbschaftsteuer […] bleibt den Ländern als wichtige Einnahmequelle erhalten.
Die Grundsteuer soll unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah modernisiert werden.
Alles in allem ist das nicht viel.
Wer es genauer nachlesen möchte: Hier geht’s zum Koalitionsvertrag (pdf). Das Kapitel Solide Finanzen beginnt auf Seite 87, der Unterpunkt Verlässliche Steuerpolitik auf Seite 89.
(Maike Backhaus)
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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