Gibt es die degressive Abschreibung noch?
Die degressive Abschreibung wurde in den letzten Jahren abgeschafft, dann wieder eingeführt und schließlich erneut abgeschafft. Doch damit nicht genug. Während ihrer Lebenszeit wurde sie zudem mehrfach verändert. Für Wirtschaftsgüter, die bis Ende 2010 gekauft wurden, dürfen Sie sie noch nutzen.
Seit 2011 gehört die degressive Abschreibung zwar (wieder) der Vergangenheit an, zum Einsatz kommt sie aber weiterhin für in der Vergangenheit angeschaffte Wirtschaftsgüter. Ob die degressive Abschreibung genutzt werden darf, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anschaffung des jeweiligen Wirtschaftsgutes.
Anschaffungen im Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2010: Die degressive Afa beträgt das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, max. 25 % des Buchwertes. Die Höhe der linearen Abschreibung ergibt sich aus der Abschreibungsdauer, die wiederum in den AfA-Tabellen festgelegt ist.
Anschaffungen im Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2007: Die degressive Afa beträgt das 3-Fache der linearen Abschreibung, max. 30 % des Buchwertes
Anschaffungen im Zeitraum 1.1.2001 bis 31.12.2005: Die degressive Afa beträgt das 2-Fache der linearen Abschreibung, max. 20 % des Buchwertes
Nutzen Sie die degressive Abschreibung, müssen Sie den Abschreibungsbetrag jedes Jahr neu ermitteln. Anders als bei der linearen Abschreibung können Sie ihn nicht einfach aus dem Vorjahr übernehmen.
Bemessungsgrundlage bei der degressiven Abschreibung: Buchwert = Anschaffungskosten abzgl. bisherige Abschreibungen
Während bei der linearen Abschreibung die Abschreibungsbeträge über die Jahre konstant bleiben, verringern sich diese bei der degressiven Abschreibung im Laufe der Zeit. Das liegt daran, dass Ausgangspunkt für die jährliche degressive Abschreibung der Buchwert des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes zu Beginn des jeweiligen Jahres ist. Da der Buchwert von Jahr zu Jahr sinkt und der degressive Abschreibungssatz konstant bleibt, verringert sich der degressive Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr. Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Abschreibungsmethoden: Degressiv abschreiben lassen sich nur bewegliche Wirtschaftsgüter.
Sie dürfen gleichzeitig verschiedene Abschreibungsmethoden anwenden, also einen Teil Ihrer Wirtschaftsgüter linear und den anderen Teil degressiv abschreiben.
Quelle: steuertipps.de
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