Schenkung zwischen Ehegatten: Schenkungssteuer für Ferienhaus
Darf’s ein bisschen mehr sein? Wenn Sie überlegen, Ihrem Partner zu Weihnachten ein Ferienhaus zu schenken, dann sollten Sie wissen, dass dafür Schenkungssteuer anfällt. Warum das so ist, erklärt der BFH.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen dem sogenannten Familienwohnheim, an dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, und Zweitwohnungen bzw. Ferienwohnungen und -häusern:
Die Schenkung des Familienwohnheims unterliegt nicht der Schenkungssteuer.
Die Schenkung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ist schenkungssteuerpflichtig.
Dies, erklärt der BFH, entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, den gemeinsamen familiären Lebensraum der Eheleute zu schützen. Für eine weitergehende Steuerbefreiung, die die Zuwendung aller von den Eheleuten selbst genutzten Häuser und Eigentumswohnungen, also auch von Zweit- und Ferienwohnungen erfasst, fehlt eine sachliche Rechtfertigung.
Der entschiedene Fall betraf ein Ehepaar, bei dem der Ehemann im Jahr 2008 seiner Ehefrau ein Haus geschenkt hatte, das die Familie als Zweitwohnung und zu Ferienaufenthalten nutzte. Der Lebensmittelpunkt der Eheleute befand sich jedoch nicht in dem übertragenen Haus, sondern am Hauptwohnsitz der Eheleute. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, ohne die Steuerbefreiung für Familienwohnheime zu berücksichtigen – zu Recht, wie der BFH bestätigte (BFH-Urteil vom 18.7.2013, II R 35/11 ).
Quelle: steuertipps.de
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