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Pendlerpauschale – Achtung, Steuererklärung nur unter Vorbehalt

Die berichtigten Steuerbescheide für die Steuererklärung 2007 und 2008 mit der alten „Pendlerpauschale“ werden vom Finanzministerium nur unter Vorbehalt geändert. Was heisst das?

Aufgrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zur neuen Pendlerpauschale musste das Finanzamt alle betroffenen Steuerbescheide mit der Steuererklärung 2007 korrigieren und erneut verschicken. Allerdings werden diese korrigierten Bescheide nur als „unter Vorbehalt“ verschickt.

Konkret heisst das, dass dieser korrigierte Steuerbescheid noch nicht vollständig rechtskräftig ist und rückwirkend geändert werden könnte. Allerdings wird das nicht mehr im Jahr 2009 passieren – frühestens im Jahr 2010 würde es eine neue gesetzliche Regelung für die „Pendlerpauschale“ geben. Es gibt bereits lautstarke Äußerungen von Politikern und Parteien -weitere Informationen sind in den verlinkten News-Meldungen zu finden.

Update: Das Bundesfinanzministerium hat eine Pressemeldung zu diesem Thema veröffentlicht.

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