Lohnsplittingmodell: Zahlungen führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Überweist eine Arbeitgeberin als Auslagenersatz deklarierte Beträge auf ausländische Konten ihrer Arbeitnehmer (sogenanntes Lohnsplittingmodell), so zählen diese Beträge grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers.
Dies gilt nach einer Entscheidung, die das Hamburger Finanzgericht im Rahmen der summarischen Prüfung eines Eilantrags getroffen hat, auch dann, wenn und soweit durch die Zahlungen Werbungskosten des Arbeitnehmers, etwa aufgrund doppelter Haushaltsführung, erstattet werden.
Die Zahlungen führten zu einer Steuererhöhung, soweit kein entsprechender Werbungskostenabzug und damit eine Saldierung vorzunehmen sei, so die Richter (FG Hamburg vom 20.6.2013, 3 V 69/13 )
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
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