Ab 2014: Künstlersozialabgabe steigt auf 5,2 %
Die Künstlersozialabgabe steigt zum zweiten Mal in Folge: Ab 2014 beträgt sie 5,2 %. Ob auch Sie zu den abgabepflichtigen Unternehmern gehören, erklären wir Ihnen hier.
Viele Unternehmer wissen jedoch gar nicht, dass sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, und werden dann bei einer Prüfung von unerwarteten Nachzahlungen überrascht. Die Zwangsabgabe wird z.B. fällig, wenn Sie selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner beauftragen. Der Beitragssatz wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jedes Jahr neu festgelegt.
Das müssen Sie wissen:
Wenn Sie einen Auftrag an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten vergeben, müssen Sie die sogenannte Künstlersozialabgabe abführen. Im Jahr 2013 sind das pauschal 4,1 % auf die gezahlten Honorare, ab 2014 werden 5,2 % fällig. Damit bezahlen Sie als Auftraggeber eine Art Arbeitgeberanteil zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung dieser Selbstständigen.
Nicht nur Einzelunternehmer sind selbstständig: Wenn Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragen, müssen Sie ebenfalls die Künstlersozialabgabe zahlen.
Nicht abgabepflichtig sind Aufträge, die Sie an eine GmbH, GmbH & Co. KG oder eine Limited vergeben.
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise