ELSTAM: Arbeitgeber sollten jetzt einsteigen!
Noch nicht eingestiegene Arbeitgeber sollten jetzt in das ELSTAM-Verfahren einsteigen, empfiehlt die OFD Niedersachsen: Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss die Umstellung erfolgt sein.
Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende zurückzustellen. Das bedeutet aber auch, dass spätestens die Lohnabrechnung für Dezember 2013 mit dem ELStAM-Verfahren durchgeführt werden muss. Die Finanzverwaltung empfiehlt daher allen bislang noch nicht teilnehmenden Arbeitgebern bereits jetzt in das neue Verfahren einzusteigen, um von den Vorteilen des papierlosen Verfahrens zu profitieren. Insbesondere größeren Arbeitgebern bietet der stufenweise Einstieg die Möglichkeit, die neuen Verfahrensschritte sukzessive in die Unternehmensabläufe zu integrieren.
Um den Einstieg in das ELStAM-Verfahren zu unterstützen, hat die Finanzverwaltung unter www.elster.de diverse Informationen, Musteranschreiben, aktuelle Hinweise sowie FAQs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingestellt.
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist das zum 1.1.2013 gestartete ELStAM-Verfahren bislang ein voller Erfolg. So sind im 1. Halbjahr 2013 über 1 Mio. Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingestiegen. Damit wird bereits jetzt der Lohnsteuerabzug für mehr als 20 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch und damit papierlos durchgeführt.
(Quelle: OFD Niedersachsen, Meldung vom 20.9.2013)
Quelle: steuertipps.de
Steuererklärung 2017
Alle Informationen auf einen KlickFormulare runterladen
Kampf dem Formular-FrustBenötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise