SEPA: Das müssen Selbstständige in der Praxis beachten
Neben den vielen Neuerungen hinsichtlich SEPA-Lastschrift, Gläubiger-Identifikationsnummer, SEPA-Mandat, Pre-Notification usw. gibt es ganz viele größere und kleine Dinge, die Sie in Ihrem Unternehmen anpassen müssen.
Dazu gehören beispielsweise die folgenden Punkte:
Briefpapier: Geben Sie künftig nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl bei den Firmendaten an, sondern IBAN und BIC.
Internetauftritt: Auch auf Ihrer Unternehmens-Homepage sollten Sie in den Firmendaten Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzen.
Vorausgefüllte Überweisungsträger: Wenn Sie Ihren Kunden vorausgefüllte Überweisungsträger zur Verfügung stellen, achten Sie darauf, dass diese ab dem 1.2.2014 mit IBAN und BIC ausgefüllt sein müssen. Beachten Sie beim Verwendungszeck den SEPA-Standard-Zeichensatz und verzichten Sie auf ä, ö, ü und ß.
Vertragstexte: Hier muss die Einzugsermächtigung durch ein SEPA-Mandat ersetz werden.
Geschäftsbedingungen: Passen Sie hier die Frist für die Pre-Notification (falls gewünscht).
Buchhaltung: IBAN und BIC müssen an die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl treten.
IT: Hard- und Software müssen so aktualisiert werden, dass das im Vergleich zu den heute gebräuchlichen DTAUS- und DTAZV-Formaten deutlich speicherintensivere XML-Datenformat verarbeitet werden kann.
Lastschrift: Der Raum für den Verwendungszweck schrumpft von bisher maximal 378 (im DTAUS-basierten Inlandszahlungsverkehr möglichen) auf nur noch 140 Zeichen.
Informieren Sie sich jetzt in unserem kostenlosen ausführlichen Beitrag darüber, was Unternehmer zur Vorbereitung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift wissen müssen!
Quelle: steuertipps.de
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