Was bedeutet SEPA für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
Auch die Steuerverwaltung wird bis zum 1.2.2014 ihre Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschrifteinzugsverfahren) den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anpassen. Die OFD Niedersachsen informiert darüber, was das für Steuerzahler bedeutet.
Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des/der Zahlungspflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an den Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung des Zahlungskontos enthält. Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der Banken (Zahlungsdienstleister) zum 9.7.2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden.
Damit jedoch nicht alle Steuerpflichtigen, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein – im Rahmen von SEPA-Basislastschrift erforderliches – Mandat erteilen müssen, gibt es eine sog. Kontinuitätsregelung. Deshalb werden bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Basislastschrift-Mandate umgewidmet werden.
Für die Zahler/innen ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift also mit keinerlei Aufwand verbunden.
Hierüber sollen alle betroffenen Steuerpflichtigen rechtzeitig vor dem 1.2.2014 durch ein besonderes Mitteilungsschreiben informiert werden, so die OFD Niedersachsen.
(Quelle: OFD Niedersachsen, Online-Meldung)
Was Unternehmer zur Vorbereitung auf SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift wissen
müssen und welche Änderungen im Zusammenhang mit SEPA-Lastschrift, Gläubiger-Identifikationsnummer, SEPA-Mandat, Pre-Notification usw. erforderlich sind, lesen Sie hier in unserem kostenlosen ausführlichen Beitrag.
Quelle: steuertipps.de
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