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Reisekosten Ausland Verpflegungspauschale

Ab 2009 gelten neue Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.

Kosten für berufliche oder durch den Arbeitgeber angeordnete Auslandsreisen werden vom Finanzamt mit
folgenden Pauschal-Sätzen berechnet. Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung sind der Tabelle zu entnehmen.

Hinweise zur Anwendung

Bei Reisen aus dem Inland ins Ausland ist für diesen Tag der Ort entscheident, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wurde. Bei Kurzreisen (max 1 Tag) oder der Rückreise gilt der Pauschalbetrag des letzten Ortes im Ausland. In der Tabelle nicht erfasste Länder werden mit den Sätzen von Luxemburg berechnet. Die Pauschalbeträge gelten nicht für den Werbungskostenabzug – dort können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

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