Ideenwettbewerb: Beamter muss Preisgeld versteuern
Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist steuerpflichtig, entschied das FG Köln.
Ein Bundesbeamter hatte an einem Ideenwettbewerb der Bundesverwaltung teilgenommen und dabei einen Geldpreis gewonnen. Diesen betrachtete er als steuerfreien Gewinn – wohingegen das Finanzamt von steuerpflichtigem Arbeitslohn ausging.
Der Beamte argumentierte, die Preisverleihung bedeute eine Ehrung seiner Person für staatsbürgerliches Engagement. Bei der Prämie handle es sich daher um einkommensteuerlich unbeachtliches Preisgeld. Da die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht auf einer Pflicht gegenüber seinem Dienstherrn beruhe, habe das Finanzamt zu Unrecht einen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt.
Das FG Köln sah das anders: Die Richter teilten die Auffassung des Finanzamtes und stellten entscheidend darauf ab, dass der Teilnehmerkreis auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt war und mit dem Ideenwettbewerb gerade deren berufliche Erfahrung für die Verbesserung der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe in der Bundesverwaltung fruchtbar gemacht werden sollte. Bei dem Preisgeld handle es sich daher um steuerpflichtigen Arbeitslohn (FG Köln vom 12.6.2013, 4 K 759/10 ).
Quelle: steuertipps.de
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