Unabhängige Informationen zur Steuererklärung + Steuer-Software
Sie sind hier:

Für Zwischendurch: Auf einen Snus mit Knut

Ich kenne Midsommar und ich kenne Knut – was ich bisher nicht kannte, ist Snus. Dank des FG Düsseldorf konnte ich mein Schwedenwissen erweitern.

Bei Snus handelt es sich um einen mit Salzen versetzter Tabak, der unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert wird. Auf Wikipedia fand ich dafür die spannende Bezeichnung Oraltabak. Hust. Weiter erklärt mit Wikipedia: Dabei wird auf die Anwendungsdauer gesehen mehr Nikotin resorbiert als es bei einer Zigarette der Fall ist. Das Salz dient dazu, den pH-Wert im Mund aufrechtzuerhalten, was die Resorption des Nikotins begünstigt.

(Quelle)

Das Problem an Snus: Es darf in der EU nicht über das Internet bestellt und vertrieben werden. Eine Ausnahme gilt nur für Schweden.

Jetzt hatte allerdings ein deutscher Verbraucher über das Internet in Schweden 16 Packungen Snus bestellt – die der Zoll zurückhielt und auch nicht mehr herausrücken wollte.

Der deutsche Snus-Genießer klagte daraufhin vor dem FG Düsseldorf, das sich allerdings streng an Recht und Gesetz hielt: Nach europäischem Recht sei das Inverkehrbringen von Snus in der Europäischen Union außerhalb von Schweden untersagt. Dies gelte auch für private Verbraucher, entschieden die Richter. Anders sei nur zu entscheiden, wenn das außerhalb Schwedens geltende Snus-Verbot aufgehoben und die Verkehrsfähigkeit von Snus in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen würde (FG Düsseldorf vom 15.5.2013, 4 K 2021/12 VTa ).

Entsprechende Versuche sind aber in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert, sodass wir in Deutschland wohl weiterhin auf den Genuss(?) von Snus verzichten müssen. Zeit also für einen Urlaub in Schweden?

(Maike Backhaus)

Quelle: steuertipps.de

Steuer-News per Email

Immer auf dem Laufenden bleiben
Wir geben Ihre Daten nicht weiter! Fragen?

Formulare runterladen

Kampf dem Formular-Frust

Benötigen Sie die Formulare als PDF-Version zum Ausfüllen am Computer?
Klicken Sie hier für Links und Hinweise