Lohnsteuerbescheinigung falsch ausgefüllt: Finanzgerichte sind zuständig
Ein Rechtstreit zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in dem es um das richtige Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung geht, kann vor den Finanzgerichten auszutragen sein.
Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zumindest dann, wenn die Entscheidung des Streits von der Anwendung steuerrechtlicher Normen abhängt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Parteien eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich darüber streiten, ob die für den Dezember eines Jahres geschuldete, aber erst im Folgejahr gezahlte Vergütung in die Lohnsteuerbescheinigung für das Folgejahr oder das vorangegangene Jahr einzutragen ist (BAG, Urteil vom 7.5.2013, 10 AZB 8/13 ).
Quelle: steuertipps.de
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