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Arbeitgeber dürfen nicht den Steuerberater bestimmen

Das Weisungsrecht eines Arbeitgebers geht nicht so weit, dass er seinen Arbeitnehmern vorschreiben darf, welchen Steuerberater sie in Anspruch nehmen sollen.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in folgendem Fall:

Der Arbeitnehmer (und Kläger vor dem BAG) war bei dem Beklagten langjährig als Techniker beschäftigt. Zuletzt wurde er nach Florida in den USA entsandt. Dazu schlossen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Auslandsarbeitsvertrag, in dem es ua. heißt: Das Unternehmen setzt voraus, dass der Mitarbeiter für den Auslandseinsatz seinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Durch die Wohnsitzaufgabe entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht des Mitarbeiters in Deutschland.

In weiteren Schreiben wurde festgelegt, dass die Steuererklärung des Technikers auf Kosten des Arbeitgebers von einer bestimmten Steuerkanzlei erstellt werden muss.

Der bereits seit Jahren in den USA gemeinsam mit seiner Frau steuerlich veranlagte Arbeitnehmer, der die Leistungen eines anderen Steuerberaters in Anspruch nahm, erklärte sich damit erst einverstanden, als der Arbeitgeber seinen weiteren Auslandsaufenthalt hiervon abhängig machte – und behielt sich eine gerichtliche Überprüfung vor.

Vom BAG bekam der Techniker jetzt bestätigt: Wenn der Arbeitgeber den Steuerberater bestimmt, dann ist das ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers – und in diesen Bereich darf durch das Weisungsrecht grundsätzlich nicht eingegriffen werden (BAG, Urteil vom 23.8.2012, 8 AZR 804/11 ).

Quelle: steuertipps.de

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