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Wintergarten: Anbau in der Regel nicht steuerbegünstigt

Ein Anbau, der mit einer Wohnflächenerweiterung verbunden ist, führt nicht zu Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, entschied das FG Rheinland-Pfalz.

Baut ein Steuerpflichtiger einen Wintergarten an sein Haus und vergrößert er damit die bisherige Wohnfläche, so erhält er für die damit verbundenen Handwerkerkosten keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Diese Entscheidung begründeten die Richter des FG Rheinland-Pfalz wie folgt:

Unter die nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigten Handwerkerleistungen fallen sowohl Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des vertraglichen oder ordnungsgemäßen Zustands als auch Modernisierungsmaßnahmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Allerdings können auch unter Zugrundelegung eines weiten Verständnisses dieser Vorschrift Aufwendungen für die Herstellung von etwas gänzlich Neuem nicht mehr in die Begünstigung einbezogen werden.

Neubaumaßnahme wird nicht gefördert

Auch die Gesetzesmaterialien belegten, so die Richter weiter, dass jedenfalls handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme nicht mehr von § 35a Abs. 3 EStG erfasst sein sollten. Diese Sicht sei in der Fachliteratur fast unbestritten, wonach jedenfalls Gebäudeerweiterungen als Handwerkerleistungen insoweit nicht begünstigt seien.

Dem schließt sich das FG Rheinland-Pfalz an und geht davon aus, dass es durch den Anbau des Wintergartens nicht nur zu einer Substanzvermehrung, sondern auch zu einer Wohnflächenerweiterung gekommen ist (FG Rheinland-Pfalz vom 18.10.2012, 4 K 1933/12 ).

Quelle: steuertipps.de

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