Steuerschulden: Online-Anfrage des Finanzamts bei Einwohnermeldeamt unterbricht Verjährung
Stellt das Finanzamt online eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt (EMA), um den Wohnsitz eines Steuerschuldners zu ermitteln, so ist die Anfrage geeignet, die Zahlungsverjährung aus dem Steuerschuldverhältnis zu unterbrechen.
Entscheidend für die Verjährungsunterbrechung sei, so das FG Köln, dass die Finanzbehörde vor Ablauf der Zahlungsverjährung den Entschluss gefasst hat, ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen und dieser Entschluss über den rein innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert wird. Diese Außenwirkung komme der Wohnsitzanfrage im EMA-Online-Anfrage-Verfahren ebenso wie der klassischen schriftlichen EMA-Anfrage zu. Die EMA-Online-Anfrage sei keine lediglich innerdienstliche Maßnahme, betont das FG (FG Köln vom 27.11.2012, 8 K 2837/11 ).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde.
Quelle: steuertipps.de
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